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Experten-Antwort

warum kein Sterbevierteljahr

von Lilia03.06.2021 | 16:31
344 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, mein Großvater war Spätaussiedler und ist 2001 nach Deutschland gekommen. Nachdem mein er im Mai verstorben ist, hat der Bestatter für meine Oma, die keine eigene Rente bekommt, das Sterbevierteljahr beantragt. Nun hat ihr der Rentenservice geschrieben, dass sie das Sterbevierteljahr nicht im vorausbekommen kann. Warum?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.06.2021 | 08:33

Hallo Lilia,

den Beiträgen von „Siehe hier“ und „W°lfgang“ kann ich zustimmen.

4 Antworten

Siehe hieram 03.06.2021 | 16:48
Dies könnte z.B. daran liegen, dass Ihr Opa vielleicht auch noch keine eigene Rente bezogen hatte? Dann muss erst mal gerechnet werden und kann also nicht sofort ausbezahlt werden (anders als wenn er schon selbst Rente bezogen hatte und diese für das Sterbevierteljahr dann zunächst in vorheriger Höhe weiter bezahlt und später genau berechnet wird). Oder aus hier unbekannten Gründen vielleicht gar kein Anspruch besteht/bestand, weil notwendige Versicherungszeiten nicht erfüllt sind? Für Sie zielführendere Informationen erhalten Sie (bzw. Ihre Oma) direkt bei der zuständigen DRV anrufen und dies dort klären. Um für weitere Fragen 'gewappnet' zu sein, lesen Sie doch auch die Broschüre zur Hinterbliebenenrente https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Irena am 03.06.2021 | 17:04
Alle paar Wochen genau die gleiche Geschichte, nur mit kleinen Abweichungen. Letztes Mal war es der Spätaussiedler und der Bestatter soll doch tatsächlich die gesamte Rente beantragt haben. Was nach kurzer Zeit als Fake entlarvt wurde, da nur das Sterbevierteljahr geht. Jetzt, oh Wunder, gleiche Geschichte nur mit dem richtigen Rentenantrag.
Trolljägeram 03.06.2021 | 17:09
Erneut eine Trollfrage. Don‘t Feed the Troll!
W°lfgangam 03.06.2021 | 20:55
Hallo Lilia, das 'Sterbevierteljahr' ist nur eine Vorschusszahlung auf die beantragte Witwenrente. Unabhängig von den Nichtzahlungsgründen vom Rentenservice, prüft die DRV natürlich im Rahmen des Witwenrentenantrages, ob für die ersten 3 Monate nach Sterbefall die Witwenrente zu 100 % ('Stervierteljahr') zu zahlen ist und zahlt das nach - also einfach mal abwarten, bis der Witwenrentenbescheid vorliegt. Idee: Bei Zuzug von Spätaussiedlern ab 1996 ist zu prüfen, ob nicht etwa die max. möglichen EP für den/die Hinterbliebene auf 25 zu begrenzen sind <- aus _beiden_ bestehenden Rentenansprüchen, deswegen das 'Sterbevierteljahr' zunächst zahlungstechnisch blockiert wird, bevor es zu Überzahlungen kommt. Gruß w.
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