Hallo Alanis,
es ist durchaus üblich und auch sinnvoll, dass ein Gutachter sämtliche medizinischen Vorbefunde und Ihre Krankenanamnese auswertet. Nur so kann er sich z. B. ein Bild davon machen, ob eine Erkrankung chronisch verläuft, ob Behandlungen angesprochen haben und noch erfolgversprechend sind usw.
Allerdings sollte sich ein Gutachter immer auch ein eigenes Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen und Sie eingehend untersuchen. Er muss der Einschätzung eines Vorgutachters nicht folgen und kann sich kritisch mit dem Vorgutachten auseinandersetzen. Nicht selten kommen Gutachter zu unterschiedlichen Bewertungen. Es muss also nicht unbedingt "negativ" für Sie sein, wenn ein Vorgutachten bei einer späteren Begutachtung herangezogen wird.
Im Übrigen wird ein Gutachten nur dann an andere Gutachter weitergegeben, wenn Sie eine entsprechende Einwilligungserklärung abgegeben haben. Diese wird im Rahmen eines Antrags auf Rente wegen Erwerbsminderung regelmäßig eingeholt, ich gehe daher davon aus, dass Sie auch entsprechend eingewilligt haben. Sie können Ihre Einwilligungserklärung aber jederzeit widerrufen oder einschränken. Ob das allerdings für die Feststellung Ihres Gesundheitszustandes dienlich ist, sei nach allem dahingestellt.