Hallo negotiateur,
es gibt keine rechtliche Grundlage, die Herausgabe der Berechnungsgrundlagen zu verweigern. Soweit Sie der Meinung sind, nicht alle Berechnungsgrundlagen erhalten zu haben, sollten Sie sich zur Klärung nochmals direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.