Hallo Julia,
wie von „senf-dazu“ erwähnt, wollte die alte Koalitionsregierung aus CDU und FDP die Zurechnungszeiten über das 60. Lebensjahr hinaus anheben. Da eine konkrete Einigung jedoch vor den Wahlen nicht mehr erfolgte, bleibt also nur abzuwarten, ob und mit welchem Ergebnis die derzeitigen Koalitionsverhandlungen abgeschlossen werden.
Erst das dann im Laufe der Legislaturperiode durchzuführende Gesetzgebungsverfahren wird dann die verbindlichen Entscheidungen beinhalten.
Das die Zurechnungszeit nicht bis zum Erreichen der Regealtersgrenze reicht, liegt ganz einfach daran, dass in der Lebenswirklichkeit ja auch nicht alle Versicherten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, sondern häufig einen früheren Zeitpunkt des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben wählen.
Das Ende des Zeitraumes, bis zu dem eine Zurechnungszeit anerkannt wird, stellt somit auf einen Zeitpunkt ab, bis zu dem ein durchschnittlicher Versicherte noch im Erwerbsleben gestanden hätte, wenn der Versicherungsfall der Erwerbsminderung nicht eingetreten wäre, ihm somit auch keine Erwerbsminderungsrente gewährt worden wäre.
Eine Zurechnungszeit die generell bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze reichen würde, wäre somit tatsächlich eine Besserstellung des EM-Rentners gegenüber dem Durchschnitt aller Versicherten.
Mit der Anhebung des Renteneintrittsalters erhöht sich derzeit auch das Durchschnittsalter der Versicherten beim Eintritt in die Altersrente. Diesem wird eventuell der Gesetzgeber gerecht werden, durch die Erhöhung des Lebensalters bis zu dem bei einer Erwerbsminderungsrente die Zeit hinzugerechnet wird. Äußerst unwahrscheinlich und auch nicht sachgerecht (s.o.) wäre aber eine Anhebung bis zur Regelaltersgrenze.