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Was bedeutet der Begriff: VOLLRENTE?

von Reklov09.12.2018 | 15:05
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen. Mit dem Geburtsjahr 1957 und mehr als 35 RV-Jahren will ich am 01.04.2021 nach zwei Jahren Altersteilzeit in Rente gehen. Neben der gesetzlichen Rente rechne ich mit eine Betriebsrente. In der Betriebsvereinbarung zu dieser Betriebsrente, stehen folgende Klauseln: "Voraussetzung für die Zahlung von Altersrente ist, dass das Arbeitsverhältnis mit oder nach Erreichen der festen Altersgrenze endet. Feste Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres. Voraussetzung für die Zahlung von vorzeitiger Altersrente ist, dass das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der festen Altersrente endet und dem Begünstigten ab dann eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als VOLLRENTE (§ 6 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) ... gewährt wird." Den §6 BetrAVG verstehe ich so: Vollrente schließt aus die "Ausübung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, die zu einem Wegfall oder zu einer Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führt". Kann jemand mir bei der Klärung helfen? Danke im Voraus und Grüße Reklov

3 Antworten

HotRodam 09.12.2018 | 15:38
VOLLRENTE ist das Gegenteil von TEILRENTE !
chiam 09.12.2018 | 15:41
„Fällt die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder weg oder wird sie auf einen Teilbetrag beschränkt, so können auch die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden. Der ausgeschiedene Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, die zu einem Wegfall oder zu einer Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führt, dem Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger unverzüglich anzuzeigen.“ Bei einem vorzeitigen Rentenbezug (vor der Regelaltersgrenze, bei Jahrgang 1957 ist das 65 Jahre und 11 Monate) kann man nur begrenzt hinzuverdienen, ansonsten wird die Rentenzahlung gekürzt. Das ist dann keine Vollrente mehr, sondern nur eine Teilrente. Sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist, gibt es keine solche Kürzung mehr, auch bei sehr hohem Hinzuverdienst nicht. Hinzuverdienstrechner: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
-am 10.12.2018 | 07:17
Hallo Reklov, als „Vollrente“ bezeichnet man die aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnete (Brutto-)Altersrente in voller Höhe (100%). Eine „Teilrente“ ist die aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnete Altersrente in anteiliger Höhe (bis 99%). Voraussetzung für eine Altersrente als Vollrente ist bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro nicht überschreiten. Ohne Hinzuverdienst können Sie selbst bestimmen, ob Sie die Altersrente in voller Höhe als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen wollen (§ 42 Abs. 1 SGB VI).
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