Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, hat Ihrer Mutter Nachweise vorgelegt, in denen Entgelte vom Arbeitgeber bestätigt waren, die aber nicht in dieser Höhe anerkannt wurden. Das könnte darin begründet sein, dass Entgeltbestandteile nicht sozialversicherungspflichtig waren oder dass die damalige Beitragsbemessungsgrenze überschritten war. In solchen Fällen kann nur das sozialversicherungspflichtige Entgelt berücksichtigt werden, für das im übrigen auch nur vom Arbeitgeber Beiträge abgeführt wurde. Ich empfehle Ihnen, sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und konkret nachzufragen.