Hallo tommi,
wenn neben der Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente keine Beiträge mehr aufgrund einer Beschäftigung gezahlt werden, dann bleibt es bei der Rentenhöhe mit entsprechenden Rentenerhöhungen.
Zum Vergleich Ihrer Rente können Sie einen "Eckrentenbezieher" heranziehen. Die Rente berechnet sich nach der Rentenformel:
Monatsbetrag der Rente = Pers. EP x RAF x aktueller Rentenwert (45 PEP x 1,0 x 31,03 € West = 1396,35 € brutto).
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Altersrente ohne Abschläge handelt, von welcher noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen sind. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung werden entsprechend Abschläge berücksichtigt.