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Experten-Antwort

Was bedeutet Reha-Abschlussbericht

von Jochen30.01.2017 | 21:28
1699 Ansichten
2 Antworten
Hallo, Ende Dezember wurde ich aus der Reha AU entlassen. Im Abschlussbericht steht drin, dass "eine Wiedereingliederung an den bestehenden Arbeitsplatz steht nicht in absehbarer Zeit in Aussicht. Der Rehabilitant will mittelfristigg an den alten Arbeitsplatz zurück kehren, weswegen momentan keine Notwendigkeit für eine LTA besteht. Zu gegebener Zeit sollte eine stufenweise Wiedereingliederung erwogen werden." Was bedeutet das? Habe ich einen Rentenantrag zu stellen? Meine Einschätzung ist: Es wird Monate und Jahre gehen, bis ich wieder arbeiten gehen kann. So lange werde ich jedoch kein Krankengeld bekommen können. Vielen Dank schon mal & viele Grüße Jochen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2017 | 09:26

Wie bereits “W*lfgang“ schreibt, enthält der Reha-Entlassungsbericht eine Aussage über Ihr Leistungsvermögen (allgemeiner Arbeitsmarkt + zuletzt ausgeübte Tätigkeit). Nach Ihrer Schilderung des Berichtes kann ich nicht erkennen, dass eine dauerhafte Einschränkung vorliegt (…stufenweise Eingliederung) und somit halte ich es auch nicht sehr wahrscheinlich, dass eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag seitens der Rentenversicherung erfolgt. Sind Sie persönlich der Meinung, dass Sie auf absehbare Zeit außerstande sind wieder arbeiten zu können, dann stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

1 Antworten

W*lfgangam 30.01.2017 | 23:27
Hallo Jochen, im Reha-Bericht gibt es eigentlich auch Aussagen zur Leistungsfähigkeit in der aktuellen Berufstätigkeit, als auch zur allgemeinen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Üblicherweise per 'Kreuz' in "unter 3 Std.", "3 bis unter 6 Std.", "mehr als 6 Std." markiert. Lediglich bei "unter 3 Std." in beiden Bereichen können die Aussichten für eine EM-Rente als pauschal gut eingeschätzt werden (DRV-intern entscheidet der soz.-med. Dienst darüber mit einem Votum), dann folgt regelmäßig ein 'Angebot' der DRV, den Reha-Antrag als EM-Antrag zu deuten. Warten Sie die nächsten 4 Wochen ab, was da von der DRV noch/nicht kommt. Kommt nix, besteht für die DRV kein Anlass, in Richtung EM-Antrag 'nachzuprüfen'. Kommt es anders und auch Ihre Krankenkassen 'drängelt'/jetzt EM-Antrag /Dispositionsrecht wird eingeschränkt, dann schleunigst für die nächsten Schritte Termin in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt vereinbaren, wie weiter zu verfahren ist. Gruß w. PS: Allen 'Widrigkeiten' der KK/manchmal EM-Antrag, kann natürlich entgangen werden, wenn der AU durch Wiederaufnahme der Beschäftigung/Wiedereingliederung ausgewichen wird – wobei natürlich auch BEM /BetrieblichesEingliederungsManagesment /tarifvertragliche Vorgaben zu beachten ist.
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