Wie bereits “W*lfgang“ schreibt, enthält der Reha-Entlassungsbericht eine Aussage über Ihr Leistungsvermögen (allgemeiner Arbeitsmarkt + zuletzt ausgeübte Tätigkeit). Nach Ihrer Schilderung des Berichtes kann ich nicht erkennen, dass eine dauerhafte Einschränkung vorliegt (…stufenweise Eingliederung) und somit halte ich es auch nicht sehr wahrscheinlich, dass eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag seitens der Rentenversicherung erfolgt. Sind Sie persönlich der Meinung, dass Sie auf absehbare Zeit außerstande sind wieder arbeiten zu können, dann stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.