Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber keinen 20% Gehaltszuschlag, sondern Ihnen Altersteilzeit unter Berücksichtigung eines 20%- Abschlags anbietet.
2. Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte, die zur Ermittlung des Monatsbetrages der Rente führen sind u.a. die Entgeltpunkte für Beitragszeiten. Das erzielte Arbeitsentgelt wird durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres geteilt, das Ergebnis sind dann Entgeltpunkte. Wenn also ein Altersteilzeitentgelt in Höhe von 80% des bisherigen Entgelts geleistet wird, erwerben Sie zwangsläufig auch geringere Entgeltpunkte und damit auch einen geringen Rentenanspruch für die Zeit der Altersteilzeit. Fraglich ist, ob die Altersteilzeit auf das 63. Lebensjahr begrenzt ist, oder auch danach noch in Anspruch genommen werden kann.
3. Sie sollten, anhand der vorliegenden Fakten (Altersteilzeitentgelt wie lange und in welcher Höhe) eine Proberentenberechnung beim Rentenversicherungsträger schriftlich beantragen oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. Anhand der dann ermittelten Rentenbeträge wird eine Entscheidung einfach zu treffen sein.
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