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Experten-Antwort

Was denn nun?

von ü5013.04.2024 | 13:12
216 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Seit knapp 15 Monaten bin ich arbeitsunfähig -... Nun hatte ich im Februar letzten Jahres auf Drängen meines Arztes eine medizinische Rehabilitation beantragt..Nach 3Monaten hab ich eine Ablehnung bekommen - als Grund wurde angegeben,eine Rehabilitation würde zu keiner Bessererung meines Gesundheitszustandes führen,nach erfolgter Krankenbehandlung solle ich doch erneut einen Antrag stellen.Dasselbe stand dann auch nochmal in der Ablehnung des Widerspruchs drin... So da ich nun die Nase voll habe - und es mir immer noch nicht gut geht,so das ich sagen kann & die Meinung vertritt auch der Arzt - hatte ich im Dezember einen Antrag für eine Erwerbsminderungsrente beantragt... Würde dann der Antrag für die Reha - als Rentenantrag umgedeutet? Blick da nicht durch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

bitte warten Sie Ihren Rentenbescheid ab. Im Antrag wurde ja auch abgefragt, ob Sie in der letzten Zeit eine Reha absolviert haben oder ein entsprechender Rehaantrag abgelehnt worden ist. Das wird bei der Bearbeitung des Rentenantrags berücksichtigt.

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4 Antworten

Schadeam 13.04.2024 | 14:04
Das wissen Sie sobald über Ihre Rente entschieden worden ist. Hellseher sind hier nicht unterwegs.
Trolljägeram 13.04.2024 | 14:48
Die Antwort war völlig korrekt! Belustigend ist allein Dein Beitrag, den Du auch noch unter einem, von einem anderen User genutzten Wunschnamen, einstellst. Leute wie Du sind doch nur armselige Trolle.
Oh Mannam 13.04.2024 | 14:51
Da Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben und der Rehaantrag abgelehnt wurde, wird es zu keiner Umdeutung kommen, wozu auch? Letztendlich werden Sie den Bescheid abwarten müssen.
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