Hallo Frank,
sollte bei Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegen, muss durch Ihren Hausarzt diese Arbeitsunfähigkeit bestätigt werden. Insofern empfehlen wir Ihnen sich in diesem Fall an Ihren Hausarzt zu wenden.
Ob, für wie lange und in welcher Höhe in Ihrem Fall noch ein Anspruch auf Krankengeld nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation besteht, kann an dieser Stelle nicht pauschal beantwortet werden. Sie sollten sich deshalb nach erfolgter Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch Ihren Hausarzt direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.