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Experten-Antwort

Was fällt der DRV eigentlich ein

von Jette01.07.2023 | 18:15
295 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was fällt der DRV eigentlich ein, zu behaupten wenn ich als Selbständige Pflegekraft in einer Einrichtung länger als 14 Tsge bin zu behaupten ich hätte ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis? Was soll der Quatsch? Braucht Ihr Geld oder was. Man ich will bei Euch nicht einzahlen. Hab ne private Rentenversicherung. Zahlt besser und weniger Ärger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das BEHAUPTEN nicht wir, sondern hat das Bundessozialgericht entschieden:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_22.html

Bei einer Betriebsprüfung wird dieses Urteil auch offensichtlich angewendet.

 

In allen Auftragsverhältnissen ist der Auftraggeber verpflichtet, zu prüfen, ob Sie zur Sozialversicherung angemeldet werden müssen. Vermutlich werden die Auftraggeber nach dem Urteil hierbei eher vorsichtig sein, um sich vor Beitragsnachforderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung zu schützen.

 

Möglicherweise sind Sie aber tatsächlich selbständig. Trotzdem sind Sie dann immer noch nicht aus allem raus: 

Als selbständige Krankenpflegeperson unterliegen sie auch schon immer der Rentenversicherungspflicht:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html#doc72446552-18ff-42ca-be09-1536787bbd95bodyText3

 

Im Gegensatz zur Beschäftigtenversicherung zahlen Sie hier die Beiträge allein. Ferner prüft nicht der Arbeitgeber die Anmeldung sondern Sie unterliegen selbst der Meldepflicht. Deshalb müssen Sie Ihre Selbständigkeit bei der Rentenversicherung anzeigen (§ 190a SGB VI). Die Meldepflicht sollten Sie beachten, weil Verstöße ein Bußgeld nach sich ziehen kann (§ 320 SGB VI). Und bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre ...

 

Richtig ist natürlich, dass Sie sich gegen die Bescheide der Rentenversicherung mit einem Widerspruch und einer Klage zur Wehr setzen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

So ist dasam 01.07.2023 | 18:35
Mit Pflegekräften und Honorarärzten allen Einrichtungen, die wollen alle selbständig sein und sind alles verkappte Arbeitnehmer - Rechtsprechung gibt es genügend dazu
Jetteam 01.07.2023 | 18:45
Bin seit 8 Jahren selbständig. Zahle Privat meine KK , RV und Steuern. Mehr vielleicht als Ihr. Die wollen doch nur Geld. Geld was ich nicht geben will. Ich werde jetzt wöchentlich wechseln. Nur damit Ihr mein Geld nicht bekommt. Meine Arbeit , mein Geld. Und die werden mir nichts vorschreiben.
Renteam 01.07.2023 | 19:07
Unmöglich, dass die RV das SGB VI rechtmäßig umsetzt.
Jetteam 01.07.2023 | 19:23
Unter aller Sau. Ich arbeite regelmäßig für immer andere Arbeitgeber also für mehrere. Also kein Pfennig gibt es für Euch . Haltet Euch woanders Schadhaft. Wir sind nicht Eure gemolkenen Kühe. Jahrelang ging es auch.
Königam 01.07.2023 | 21:06
Was fällt Ihnen eigentlich ein hier im Forum zu meckern, ohne dass hier jemand den zu beurteilenden Sachverhalt kennt? Gehen Sie den Weg des Widerspruchs oder der Klage, aber unterlassen Sie hier Ihre albernen Unterstellungen. Ein Forum kann und wird nichts für Sie tun können. Das müssen Sie schon allein klären.
...am 02.07.2023 | 04:17
Zitat von König anzeigenausblenden
Was bilden Sie sich eigentlich ein, sich sls König zu betiteln. Wohl grössenwahnsinnig geworden . Und dann noch dumm rumtönen und sich aufzuführen wie der letzte Lui.
....am 02.07.2023 | 04:19
Ein bisschen kriechen in den Allerwertesten. Solche Leute kann ich leiden. * schüttel*
Peinlicham 02.07.2023 | 04:39
Mit Ihrem Jargon ist doch klar, dass Sie nichts auf die Reihe bekommen. Ihr Text ist einfach nur peinlich.
....am 02.07.2023 | 04:58
Das seh ich genauso . König und sein Jargon. Der bekommt tatsächlich nichts auf die Reihe, ausser sich Titel zu vergeben. Größenwahn eben.
.....am 02.07.2023 | 05:07
Blubb! Blubb Blubb! Blubb Auch ne Form der Kommunikation. Eines Mitgliedes der höheren Gesellschaft angemessen. Oder vielleicht ist auch eine Behandlung nötig, weil Sie sich einbilden etwas zu sein was Sie nicht sind
Fritzeam 02.07.2023 | 09:22
https://www.pflegen-online.de/als-selbststaendige-arbeiten-wie-g… Dort bekommen Sie zumindest die Erklärung dafür.
Larezam 02.07.2023 | 18:07
Sie schreiben es ja selber: Sie arbeiten für mehrere Arbeitgeber-also nichts selbstständig, nur Diener vieler Herren. Und nur weil es in der Vergangenheit nicht aufgeflogen ist, ist kein Freibrief für die Zukunft.
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