Hallo Moritz,
„senf-dazu“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort gegeben.
Hallo Moritz!
Der vergangene Teil der Zurechnungszeit wird zur Rentenbezugszeit und bei einem neuen Rentenbescheid wird die zukünftige Zeit bis zum 62. Lebensjahr wieder zur Zurechnungszeit.
Wird keine EM-Rente mehr bewilligt, können Sie diese (zukünftige) Zeit mit Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten usw. füllen.
Oder sie bleiben als Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf zurück ...
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