Hallo,
ich entnehme aus Ihrem Beitrag, dass eine Stufenweise Wiedereingliederung frühestens 4 Wochen nach Ende der Leistung zur Rehabilitation erfolgen sollte. Die Krankenkasse zahlt aller voraussicht nach weiterhin Krankengeld, da Sie arbeitsunfähig entlassen wurden. Ich empfehle Ihnen die Leistungsbeurteilung hinsichtlich einer stufenweisen Wiedereingliederung oder anderen Schritten mit ihrem Hausarzt zu besprechen.
Mit freundlichem Gruß