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Experten-Antwort

Was ist "Vorerkrankung" i.S.v. Formular G0518?

von Kora70pol15.06.2018 | 21:10
845 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich war am 03.05.18 operiert und zur Anschluss-Reha geschickt. Reha ist erst am 22.05.18 abgefangen und am 12.06.18 beendet. Ab dem 28.06.18 läuft jedoch die stufenweise Wiedereingliederung, d.h. Reha-Maßnahme läuft bis Ende dieser Wiedereingliederung. DRV verlangt von mir das von der Krankenkasse ausgefüllte Formular G0515. Krankenkasse hat das Formular zwar (unter meinem Druck) ausgefüllt, jedoch hat vermerkt, dass "keine Vorerkrankung" vorliegt. KK argumentiert: Vorerkrankung ist immer mit dem Krankengeld verbunden. In meinem Falle wurde kein Krankengeld bezahlt, da mir seit OP innerhalb von 6 Wochen der Arbeitgeber bezahlt hat. DRV meint jedoch, dass die Zeit vom 03.05.18 bis zum 22.05.18 - eine Vorerkrankung ist, obwohl meine AUB ununterbrochen lief. DRV verlangt korrektes Formular von KK. Wer hat Recht? Was ist Vorerkrankung i.S.v. G0515? Soll KK in meinem Falle G0515 erstellen und die Zeit vom 03.05.18 bis zum 22.05.18 als Vorerkrankung vermerken? Danke im Voraus. MfG

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 18.06.2018 | 11:13

Hallo, Kora70pol,

eine Erkrankung i.S. von G 0515 wurde vorliegen, wenn der Arbeitgeber hier Angaben machen müsste, dass bereits im Vorfeld (vor dem 03.05.2018) Leistungen des Arbeitgebers in Form der Lohnfortzahlung gewährt worden wären / Punkt 1.4. und sich daher die Lohnfortzahlungsdauer verkürzen würde.

Die Krankenkasse füllt lediglich das Formular G 0518 aus – nicht G 0515.

Experten-Antwortam 20.06.2018 | 08:40

Hallo, Kora70pol,

unseres Erachtens sind die Angaben der Krankenkasse richtig.

5 Antworten

Fastrentneram 16.06.2018 | 22:18
Wie genau hat sich denn die DRV geäußert, dass diese anderer Meinung ist, als Ihre Krankenkasse? Mündlich, schriftlich? Hat man Sie seitens der DRV gebeten, dass mit Ihrer KK zu klären? Sehr merkwürdig! Wenn dem tatsächlich so ist, sollten Sie die DRV bitten, dies von Amts wegen direkt mit der KK zu klären und Sie außen vorzulassen.
DieDorisam 17.06.2018 | 11:15
Vorerkrankungen sind alle Krankheiten, die bereits zu einer Krankmeldung geführt haben. Das ist wichtig für die Bildung der Blockfrist und die Frage gehört eigentlich in das Krankenkassenforum Auch für die DRV ist es wichtig. Wenn du Reha oder LTA beantragen willst, ist es wichtig zu wissen, wie lange die Krankheit schon besteht.
Kora70pol an Fastrentneram 17.06.2018 | 17:38
Fastrentner schrieb

Wie genau hat sich denn die DRV geäußert, dass diese anderer Meinung ist, als Ihre Krankenkasse? Mündlich, schriftlich? Hat man Sie seitens der DRV gebeten, dass mit Ihrer KK zu klären? Sehr merkwürdig!

Wenn dem tatsächlich so ist, sollten Sie die DRV bitten, dies von Amts wegen direkt mit der KK zu klären und Sie außen vorzulassen.

Es war telefonisch. DRV Mitarbeiter hat gesagt, dass ich von KK alles selbst fordern soll. Da ich jedoch keine Ahnung habe, wer Recht hat, habe ich den von KK teilweise ausgefüllten Formular G0518 an DRV zugeschickt, wo nur steht "Keine Vorerkrankung". DRV hat noch nichts geantwortet, jedoch im Gespräch wurde ich vorgewarnt, dass diese Unklarheit mit KK das Verfahren zögern kann...
Kora70polam 17.06.2018 | 17:54
DieDoris schrieb

Vorerkrankungen sind alle Krankheiten, die bereits zu einer Krankmeldung geführt haben. Das ist wichtig für die Bildung der Blockfrist und die Frage gehört eigentlich in das Krankenkassenforum

Auch für die DRV ist es wichtig. Wenn du Reha oder LTA beantragen willst, ist es wichtig zu wissen, wie lange die Krankheit schon besteht.

Ich bin seit 03.05.18 ununterbrochen krank geschrieben. Bis zum 10.05.18 war ich im Krankenhaus. Dann bis zum 22.05.18 zuhause. Ab 22.05.18 bis 12.06.18 bei Reha. Laut KK geht es nicht um Vorerkrankung, da AUB ununterbrochen läuft, es gibt also keine 2 Erkrankungen, sondern eine, die noch dauert. Die erste 6 Wochen (vom 03.05.18 bis zum 13.06.18) hat der Arbeitgeber den Gehalt bezahlt, danach muss (laut KK) DRV zahlen. Es gab kein Krankengeld, deshalb meint KK, es gab auch keine Vorerkrankung (quasi separate beendete Arbeitsunfähigkeit) und KK müsste eigentlich gar keine Formulare ausfüllen. DRV meint doch, die Zeit VOR Reha vom 03.05.18 bis 22.05.18 = eine Vorerkrankung. Der Rechtsstand der KK scheint mir logischer, jedoch zahlt DRV das Geld..
Kora70polam 18.06.2018 | 19:25
Vielen Dank für die Antwort. Sorry, habe mich vertippt. Selbstverständlich geht es um Formular G0518. Krankenkasse hat G0518 nur bis zur Angaben zur Vorerkrankungen ausgefüllt und vermerkt:"Keine Vorerkrankung". Der DRV Mitarbeiter meinte am Telefon, dass es falsch sei, da hier eine Vorerkrankung vom 03.05.18 bis zum 22.05.18 angeblich vorliege. Habe ich richtig verstanden, dass die Krankenkasse das Formular G0518 korrekt ausgefüllt hat, da hier eben keine Vorerkrankung gegeben ist, weil ich seit 03.05.18 ununterbrochen krank gewesen bin?
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