Hallo, Kora70pol,
eine Erkrankung i.S. von G 0515 wurde vorliegen, wenn der Arbeitgeber hier Angaben machen müsste, dass bereits im Vorfeld (vor dem 03.05.2018) Leistungen des Arbeitgebers in Form der Lohnfortzahlung gewährt worden wären / Punkt 1.4. und sich daher die Lohnfortzahlungsdauer verkürzen würde.
Die Krankenkasse füllt lediglich das Formular G 0518 aus – nicht G 0515.
Hallo, Kora70pol,
unseres Erachtens sind die Angaben der Krankenkasse richtig.
Wie genau hat sich denn die DRV geäußert, dass diese anderer Meinung ist, als Ihre Krankenkasse? Mündlich, schriftlich? Hat man Sie seitens der DRV gebeten, dass mit Ihrer KK zu klären? Sehr merkwürdig!
Wenn dem tatsächlich so ist, sollten Sie die DRV bitten, dies von Amts wegen direkt mit der KK zu klären und Sie außen vorzulassen.
Vorerkrankungen sind alle Krankheiten, die bereits zu einer Krankmeldung geführt haben. Das ist wichtig für die Bildung der Blockfrist und die Frage gehört eigentlich in das Krankenkassenforum
Auch für die DRV ist es wichtig. Wenn du Reha oder LTA beantragen willst, ist es wichtig zu wissen, wie lange die Krankheit schon besteht.
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