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Was kommt nach Befristung der EM-Rente?

von sugarfee22.04.2009 | 15:53
1230 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine EM-Rente ist befristet (bin 45): 1. Was kommt danach, wenn man nicht verlängert wird? 2. Muss man dann zum Arbeitsamt? 3. Wie wird man dort "eingestuft"?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wird die befristete Rente nicht weitergewährt, liegt ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei mindestens 6 Stunden täglich. Wenn Sie keinen Arbeitsplatz haben, müssten Sie sich arbeitslos melden. Um evtl. Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollten Sie sich bereits 3 Monate vor Ablauf der Befristung arbeitslos melden.

Ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und ggfs. in welcher Höhe, kann von dieser Stelle nicht gesagt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der verschlossene Arbeitsmarkt hat bei einer Rente wegen Erwerbsminderung nur dann Bedeutung, wenn ein Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt wurde. Anstatt der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bei verschlossenem Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit zu gewähren.

5 Antworten

Peer Steinbrückam 22.04.2009 | 16:27
1. Arbeit oder arbeitslos. 2. Falls keine Arbeit, JA. 3. Arbeitssuchend
sugarfeeam 22.04.2009 | 16:57
Lieber Finanzminister, wenn man dann als "Arbeitssuchend" gemeldet ist, bekommt man dann ALG? Und wenn ja - in welcher Höhe (Bezugsgröße)?
Chrisam 22.04.2009 | 20:30
Zur Höhe des ALG kann hier keiner hellsehen. Zu Fragen zum ALG sollten Sie die Agentur für Arbeit fragen.
William 23.04.2009 | 11:54
Eine frühzeitige ABL meldung 3 Monate vorher ist für EMR laut AG nicht mehr notwendig. Sollte mit dem Ablehnungsbescheid auf EMR aber gestellt werden. Soweit ich weis gibt es auch Rente wegen eines veschlossenen Arbeitsmartes ? Kann der Experte hierzu eine hilfreiche auskunft geben ?
sugarfeeam 23.04.2009 | 14:30
Ich habe eine Teil-EM-Rente wegen dem Arbeitsmarkt. Aber wer kann mir sagen, in welcher Höhe das ALG berechnet wird - ich war vor der EM-Rente schon 1 Jahr ohne Leistungsbezug und ständig im Krankenhaus.
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