Hallo Maruwe,
wie ich sehe, konnte Ihre Frage bereits weitestgehend geklärt werden.
Weitere Leistungen zu Teilhabe im Sinne einer Umschulungsmaßnahme dürften für Sie eher nicht in Frage kommen. Sollten Sie in Betracht ziehen, Ihren Arbeitgeber zu wechseln, könnten Sie unterstützende Leistungen (Eingliederungszuschuss, Bewerbungskostenerstattung) beantragen.