Hallo Jakob,
liegt der Grund für die Rentenentziehung darin, dass die gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr vorliegen, sind Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden täglich einsetzbar. Die Aussage der Agentur für Arbeit paßt dann aber überhaupt nicht zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers. M. E. sollten Sie mit der Agentur nochmals Kontakt aufnehmen.