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Was muß Rententräger wg. Abbruch Wiedereingliederung mitgeteilt werden?

von herbert06.08.2008 | 10:44
2945 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Ich befinde mich nach einer Reha in einer stufenweisen Wiedereingliederung. Nun habe ich gestern erfahren, dass ich am Montag in die Klinik muß. Ich bin während der gesamten Wiedereingliederung eh schon krankgeschrieben und beziehe Übergangsgeld. Meine Wiedereingliederung wird so oder so abgebrochen. Aber was muß ich bzw. mein AG auf dem Formular Übergangsgeld angeben? Wenn man doch über einer Woche die Wiedereingliederung unterbricht, wird diese doch abgebrochen! Soll ich bereits jetzt schon das Formular mit meinem AG ausfüllen, dass ich seit gestern die Wiedereigl. unterbrochen haben, und nächste Woche diese abbrechen werde? Ich muß sicher 10 Tage in der Klinik bleiben! Oder soll ich das ganze erst ab Montag starten? danke herber

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo herbert,

eine Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen ist dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen, da diese Auswirkungen auf die Zahlung des Übergangsgeldes bewirken können.

Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen Gründen bis zu sieben Tagen unterbrochen werden. Wird an dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan festgehalten, handelt es sich um einen einheitlichen Leistungsfall. Das Übergangsgeld wird dann durchgehend gezahlt. Bei der 7-Tage-Regelung handelt es sich grundsätzlich um eine starre Frist. Bei einer länger als sieben Tage dauernden Unterbrechung, bei der ein erfolgreicher Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung nicht absehbar ist (was in Ihrem Fall zu prüfen wär) gilt die stufenweise Wiedereingliederung vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen, so dass Übergangsgeld nur bis zum letzten Tag der Teilnahme zu zahlen ist.

1 Antworten

Schadeam 06.08.2008 | 10:53
wie wäre es, wenn Sie (oder Ihr Arbeitgeber) den Telefonhörer in die Hand nähmen und diese hochwichtige Frage direkt mit der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers abklären? Ich dachte immer für so was gibt es Telefone?
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