Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

was nun?

von wekaz20.04.2010 | 14:59
994 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe die volle EM Rente (vor 1/2 Jahr) zum Beginn meiner Arbeitslosigkeit beantragt. Herausgekommen ist die teilweise EM Rente. Nun bin ich arbeitslos. Die AfA hat mich nicht aufgefordert nochmals einen Rentenantrag zu stellen. (absichtlich???) Ist erneut ein Antrag für volle EM Rente notwendig um nicht "finanzielle Benachteiligungen" zu erleiden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo wekaz,

eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn das Leistungsvermögen noch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und 6 Stunden täglich zulässt. Falls Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, da Sie beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung grundsätzlich noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dann Arbeitslosengeld I unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen der Rentenversicherung gezahlt werden kann.

Sollte allerdings eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten sein, ist es sinnvoll beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass das Leistungsvermögen so stark eingeschränkt ist, dass der Betreffende nur noch bis zu 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Allerdings würde neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kein Arbeitslosengeld I gezahlt, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

1 Antworten

Schadeam 20.04.2010 | 15:58
Ein neuer Antrag ist dann "notwendig" wenn Sie durch neue Erkrankungen/Verschlechterungen inzwischen voll erwerbsgemindert wären. Hat sich an der Gesundheit nichts verändert, ändert sich wohl auch die Rentenentscheidung nicht. Warum hätte die AfA sie nach einem halben Jahr zum neuen Antrag auffordern sollen? - die gehen momentan halt davon aus, dass Sie teilweise erwrbsgemindert sind. Was meinen Sie mit finanziellen Benachteiligungen"? Wer benachteiligt Sie?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026