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Experten-Antwort

Was passiert bei einem Rehaabbruch

von Sabine196504.03.2020 | 22:28
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich mache derzeit eine medizinische Reha. Mir wurden bei einer psychischen Erkrankung erstmal 13 Wochen genehmigt. Nun ist es so, dass es mir mit meiner Depression derzeit schlechter geht als vor der Reha. Ich überlege einen Abbruch, wenn es nicht mehr geht. Da ich vorher ALG1 bezogen habe und noch Anspruch besteht, muss ich ja wieder zum Arbeitsamt. Darf das Arbeitsamt mir eine Sperre machen? Es gibt ein Gutachten vom Arbeitsamt, dass ich unter 3 Stunden arbeiten kann und das Arbeitsamt hatte mich auch zur Reha oder Rentenantrag aufgefordert. Die Rehaeinrichtung wird mir voraussichtlich nur bescheinigen, dass ich auf eigenen Wunsch gehe. Über Ratschläge, wie ich mich verhalte, wäre ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine1965,

bezüglich der Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes sollten Sie mit dem verantwortlichen Arzt in der Rehaklinik sprechen. Dieser kann dann entscheiden, ob die Reha weiterhin sinnvoll ist. Da die Agentur für Arbeit Sie zur Antragstellung aufgefordert hat, unterliegen Sie bestimmten Mitwirkungspflichten. Deshalb empfehlen wir Ihnen vor einem Abbruch der Reha Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen, den Sachverhalt zu schildern und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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