Hallo Emma M,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der Heilstätte einzureichen. Dieser sollte eine ausreichende Begründung beinhalten, warum man die zugewiesene Klinik für nicht geeignet hält. Vorschläge für eine andere Behandlungsstätte können gemacht werden. Der Rentenversicherungsträger prüft dann, inwieweit die Entscheidung abzuändern ist.
Nach Abschluss (oder Abbruch) einer Behandlung in der Klinik wird seitens der Klinik ein Entlassungsbericht angefertigt. Aus diesem ergibt sich ggf. der Hinweis, dass der Betreute einen Rentenantrag stellen sollte. Dann werden Sie nach der Rehabilitation darüber entsprechend informiert. Grundsätzlich wird das Datum des Antrages auf Rehabilitationsleistungen dann für den Rentenantrag übernommen.
Wir empfehlen Ihnen, Rücksprache mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zu halten, da individuelle Einzelfallentscheidungen bei Rehabilitationsleistungen im Forum nicht abschließend beantwortet werden können.