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Experten-Antwort

Was passiert bei erfolgloser Reha oder Abbruch?

von Emma M21.01.2015 | 08:09
2981 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde in zwei Wochen eine psychosomatische Reha in einer Tagesklinik antreten wegen einer Depression... leider habe ich nach der Genehmigung erst einen Termin beim Psychater gehabt (Wartezeit > 8 Wochen!), und der denkt dass diese Reha nicht das Richtige ist da neben der Depression eine sehr akute Zwangsstörung da ist und er mich in eine darauf spezialisierte Klinik schicken würde, er denkt die Reha-Einrichtung wird mit der Behandlung einer solchen Stärung überfordert sein. Da er gleichzeitig auch sagt dass dafür wieder lange Wartezeiten erforderlich sind möchte ich es trotzdem mit der Reha versuchem, ich brauche echt Hilfe... (und die Rehaklinik weiß auch von meiner Störung und sagt ich sol erstmal kommen). Am liebsten wäre mir wenn das gutgeht und mir geholfen werden kann. trotzdem möchte ich schonmal wissen was denn passieren würde wenn dort a) entweder relativ schnell klar wäre dass mir nicht geholfen werden kann oder b) nach längerer Behandlung klar wird dass das nicht genug brungt und ich etwas anderes bräuchte? Würde ich dann automatisch verrentet werden? Das will ich echt vermeiden, dann würde ich eher die Reha gar nicht erst antreten wenn diese Gefahr droht - ich bin erst 32 Jahre alt und liebe meinen Job!!! Oder würde ich dann einfach zu Hause warten bis mich eine andere Klinik aufnimmt? Wenn letzteres, würde ich dann weiter das Übergangsgeld bekommen, oder dann wieder Krankengekd, oder gar nichts mehr? Und müsste ich selbst die Reha abbrechen und etwas neues beantragen, oder warten dass ich entlassen werde als "krank", und steht dann in der Entlassung eine konkrete Weiterbehandlungsempehlung drin? Weil es etwas durcheinander ist, hier nochmal mine einzelnen Fragen: 1) Was passiert wenn die Rehaklinik schnell merkt dass sie mich nicht behandeln kann und eine andere Behandlung nötig ist? a - wie geht es dann weiter? b - werde ich dann automatisch verrentet? c - ist es dann einfach möglich zu Hause zu warten bis eine neue Behandlung anfängt? d - bekäme ich in der Wartezeit dann weiter Kranken. oder Übergangsgeld? Welches? 2) Was passiert wenn die Rehaklinik nach längerer Behandlung merkt dass eine weitere Behandlung anderswo nötig ist? a - wie geht es dann weiter? b - werde ich dann automatisch verrentet? c - ist es dann einfach möglich zu Hause zu warten bis eine neue Behandlung anfängt? d - bekäme ich in der Wartezeit dann weiter Kranken. oder Übergangsgeld? Welches?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emma M,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der Heilstätte einzureichen. Dieser sollte eine ausreichende Begründung beinhalten, warum man die zugewiesene Klinik für nicht geeignet hält. Vorschläge für eine andere Behandlungsstätte können gemacht werden. Der Rentenversicherungsträger prüft dann, inwieweit die Entscheidung abzuändern ist.

Nach Abschluss (oder Abbruch) einer Behandlung in der Klinik wird seitens der Klinik ein Entlassungsbericht angefertigt. Aus diesem ergibt sich ggf. der Hinweis, dass der Betreute einen Rentenantrag stellen sollte. Dann werden Sie nach der Rehabilitation darüber entsprechend informiert. Grundsätzlich wird das Datum des Antrages auf Rehabilitationsleistungen dann für den Rentenantrag übernommen.

Wir empfehlen Ihnen, Rücksprache mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zu halten, da individuelle Einzelfallentscheidungen bei Rehabilitationsleistungen im Forum nicht abschließend beantwortet werden können.

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5 Antworten

Emma Mam 21.01.2015 | 12:27
Mh... ich warte jetzt seit 7 Wochen. Jetzt 10 Tage vor Beginn ein Änderungsantrag auf eine neue Klinik mit wieder 8 Wochen Wartezeit halte ich für eine ziemlich schlechte Option. Außerdem WILL ich Hilfe, und nebenbei auch nicht den Eindruck erwecken dass ich lieber zu Hause warte als eine Behandlung zu machen. Die Klinik wird sicher nichts von Rente in den Entlassungsbericht schreiben, dass wäre explizit gegen meinen Willen und gegen den gesunden Menschenverstand... ich hab auch nichts zum Datum des Antrags gefragt. Die RV kontaktiere ich sehr ungern, ich bekomme üblicherweise so Standardantworten auf Fragen die ich nicht gestellt habe, wie jetzt auch...
Emma Mam 21.01.2015 | 12:27
Mh... ich warte jetzt seit 7 Wochen. Jetzt 10 Tage vor Beginn ein Änderungsantrag auf eine neue Klinik mit wieder 8 Wochen Wartezeit halte ich für eine ziemlich schlechte Option. Außerdem WILL ich Hilfe, und nebenbei auch nicht den Eindruck erwecken dass ich lieber zu Hause warte als eine Behandlung zu machen. Die Klinik wird sicher nichts von Rente in den Entlassungsbericht schreiben, dass wäre explizit gegen meinen Willen und gegen den gesunden Menschenverstand... ich hab auch nichts zum Datum des Antrags gefragt. Die RV kontaktiere ich sehr ungern, ich bekomme üblicherweise so Standardantworten auf Fragen die ich nicht gestellt habe, wie jetzt auch...
Rentnerversteheram 21.01.2015 | 12:58
Zu der Kliniksituation kann man wohl schlecht einen Ratschlag geben. Hören Sie hier am besten auf den Rat ihres Fachärzten. Eines ist aber sicher:Gegen Ihren Willen können Sie in D nicht verwendet werden.
Rentenversteheram 21.01.2015 | 13:24
Mein Teufel in meinem Tablet hat zugeschlagen: Es sollte natürlich heißen. "Gegen Ihren Willen können Sie in D nicht verrentet werden".
=//=am 22.01.2015 | 11:57
Ich würde an Ihrer Stelle folgendes tun: Beginnen Sie die Reha-Maßnahme in der Ihnen zugewiesenen Klinik. Dort soll geprüft werden, ob ALLE Leiden, also auch die Zwangsstörungen, behandelt werden können. Ist dies nicht der Fall, soll die Klinik entsprechende Angaben gegenüber dem RV-Träger machen und um eine Einweisung in eine andere Klinik bitten. Es gibt übrigens eine Reha-Klinik der DRV, die auf Zwangsstörungen spezialisiert ist. Ich weiß allerdings den Namen nicht mehr, Sie müßten das mal googeln. Übergangsgeld gibt es nur, solange Sie in einer Reha-Maßnahme(-Klinik) sind. Übrigens haben nicht alle Kliniken so eine lange Wartezeit von 8 Wochen! Noch was zur Rentenantragstellung: Im Entlassbericht wird Ihr Leistungsvermögen aufgeführt. Anhand dessen prüft die DRV, ob Sie nach der Entlassung vermindert, also z.B. unter 3 Stunden, arbeitsfähig sind oder nicht. Ggfls. müßten Sie dann tatsächlich einen formellen Rentenantrag stellen, wobei der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt (§ 116 SGB VI). Gesetzt den Fall, Sie sind dann tatsächlich voll erwerbsgemindert, würde aber in der Regel bei Ihrem jugendlichen Alter eine Zeitrente gewährt (längstens für 3 Jahre). Sie sollten jetzt aber noch nicht so weit denken! Machen Sie die Reha und lassen Sie es auf sich zukommen. Viel Erfolg!
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