Hallo,
wenn Sie neben der teilweisen EM-Rente ALG 1 beziehen, wird das Bemessungsentgelt, aus dem sich das ALG errechnet, als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente berücksichtigt (§ 96a SGB VI). Überschreiten Sie damit Ihre Hinzuverdienstgrenzen, wird Ihre Rente nur noch zumTeil oder auch gar nicht mehr ausgezahlt.
In welcher Höhe das Arbeitsamt ALG zahlt, erfragen Sie bitte dort.