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Experten-Antwort

Was passiert mit dem festgelegten Steuersatz bzw. Summe der Rente, wenn später die Rente wegen Wegfall des Versorgungsausgleichs neu berechnet wird und höher ausfällt

von MikoeHakoe25.02.2026 | 11:44
191 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was passiert mit dem festgelegten Steuersatz auf die Summe der Rente, wenn später die Rente wegen Wegfall des Versorgungsausgleichs neu berechnet wird und dadurch deutlich höher ausfällt. Man also in den Stand versetzt wird, als habe es nie einen Versorgungsausgleich gegeben. Es ist ja ansonsten Betrug, an dem Rentner, der in den ursprünglichen Zustand per Gerichtsentscheid versetzt wurde aber im steuerlichen Bereich die erstmalig festgelegte Summe nicht abgeändert wird. Kann man beantragen, dass die damals festgelegte Summe korrigiert wird und wenn ja, wo?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

dazu finden Sie in unserer Broschüre 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

 

folgenden Eintrag: Wenn sich die Höhe Ihrer Rente aus anderen Gründen als einer Rentenanpassung verändert, wird auch der Freibetrag entsprechend angepasst. Das gilt zum Beispiel bei zeitweiligem Bezug der Rente als Teilrente oder wenn die Rente wegen einer Einkommensanrechnung gekürzt wird, aber auch bei Rentenerhöhungen wie beispielsweise durch die sogenannte Mütterrente, für nach dem Rentenbeginn erworbene zusätzliche Entgeltpunkte sowie für die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs wegen Ehescheidung auf die Rentenhöhe. Fragen hierzu beantwortet Ihr zuständiges Finanzamt. 

 

Auch gekürzte Renten können voll steuerpflichtige Teile enthalten, die auf regelmäßigen Rentenanpassungen beruhen. Da die Grundlage einer Rentenanpassung immer die ungekürzte Rente ist, entspricht der prozentuale Anteil des Anpassungsbetrags einer gekürzten Rente dem der ungekürzten Rente. Auch hier hilft die Bescheinigung Ihres Rentenversicherungsträgers. 

 

Beispiel: Wolfgang S. erhält seit 2004 eine volle Erwerbsminderungsrente, die im Jahr 2005 in Höhe von ursprünglich monatlich 1 000 Euro brutto, also 12 000 Euro im Jahr gezahlt wurde. Für das Jahr 2025 beträgt die ungekürzte Bruttorente wegen der regelmäßigen Rentenanpassungen inzwischen 18 395 Euro. Anpassungsbetrag wäre der Differenzbetrag zu 12 000 Euro, also 6 395 Euro. Da sich die Erwerbsfähigkeit von Wolfgang S. seit dem 1. Januar 2025 verbessert hat, erhält er seitdem eine halbe Erwerbsminderungsrente. Deshalb halbiert sich nun auch der Anpassungsbetrag auf 3 197 Euro.

 

Es hat also niemand ein Interesse daran Sie zu betrügen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

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15 Antworten

Kein Steuerforumam 25.02.2026 | 12:19
Fragen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. In diesem Forum werden keine steuerrechtlichen Fragen behandelt (siehe Wichtige Hinweise zu diesem Forum).
Steueram 25.02.2026 | 13:35
Der ursprüngliche Steuersatz wurde fest gesetzt mit Datum/Jahr des damaligen Standes, also gültige Rentenpunkte, der bleibt. Nach neuem Urteil gilt dann das Datum/²Jahr für die neu zugesprochen Rentenpunkte. Die neue Berechnung gilt nicht für die Vergangenheit.
Alles kein Problemam 25.02.2026 | 13:53
Der PROZENTUALE Wert des steuerlichen Rentenfreibetrages bleibt unverändert. Aber nach der Neuberechung der Entgeltpunkte wird der Rentenfreibetrag in EURO natürlich mit dem alten prozentualen Wert ebenfalls neu berechnet.
Docham 25.02.2026 | 14:33
Doch, diese Fragen werden hier auch beantwortet, nur eben nicht von den "DRV-Experten". Und das ist auch gut so.
Vorsicht!am 25.02.2026 | 18:05
Gehören aber nicht in dieses Forum und das ist auch besser so. Den „Möchtegernsteuerexperten“ sollte man nicht vertrauen. Es hat schon seinen Grund, dass Rentenexperten keine steuerlichen Fragen beantworten.
RentenSeppam 25.02.2026 | 21:20
Da die RV den Startbetrag und auch die Meldungen tätigt, sollte man hier schon auch einige richtige Antworten bzw Anregungen erhalten. Grade Mitarbeiter aus der täglichen Praxis beim RV-Träger wissen da schon auch gut Bescheid. Klar auch nicht alle, aber meist steht hier als Antwort schon viel richtiges dazu
Praxisam 26.02.2026 | 06:43
Zitat von RentenSepp anzeigenausblenden
Die DRV meldet dem Finanzamt die Rentenbeträge. Was die dann daraus machen ist nicht Sache der DRV - und kann es auch nicht sein, oder erwarten Sie, dass die Mitarbeiter zusätzlich noch eine Umschulung zum Steuerberater absolvieren? Das Thema Rentenversicherung ist komplex genug, da muss ich nicht auch noch Experte im Steuerrecht sein.
Rentenseppam 26.02.2026 | 09:01
Zitat von Praxis anzeigenausblenden
Die Frage war ja, wie und ob sich der Startbetrag verändert, das sollte ein MA der DRV schon wissen. Fehlerhafte Versicherungskonten müssen dahingehend ja auch korrigiert werden können. WAS das FA dann mit den Daten macht, das ist dann deren Sache… Aber einfach solche Fragen, die gezielt auf die RV-Seite der Steuerdaten zielen, das sollte auch hier geklärt werden können. Meine Meinung
Wie nettam 26.02.2026 | 11:22
Ach, mal wieder ein selbsternannter Forums-Oberwärter? Zu mehr reicht's halt nicht bei Ihnen. Hintern Sie doch mal Menschen daran, hier Steuerfragen zu beantworten! Man darf gespannt sein :-)
Kaiseram 26.02.2026 | 15:41
Blubb!
Vorsicht!am 26.02.2026 | 15:45
Ich „hintere“ niemanden, werde aber immer wieder darauf hinweisen, dass Steuern nicht Thema dieses Forums sind. Daran kann mich niemand „hintern“, denn das geht mir tatsächlich am „Hintern“ vorbei 🤦‍♂️😂!
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