Hallo Harald Zwo,
für den Rentenanspruch selbst ist es erst einmal egal, in welchem Bundesland Sie Ihren Wohnsitz haben. Hier kommt es für die Zuordnung der Beitragszeiten (Ost oder West) zunächst nur darauf an, wo die Beiträge erwirtschaftet wurden - also wo die Beschäftigung ausgeübt wurde.
Lediglich im Zusammenhang mit der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten kann es zu unterschiedlichen Zahlbeträgen der Rente abhängig vom Wohnsitz kommen. Hier gelten nämlich unterschiedliche Freibeträge - im alten Bundesgebiet etwas höhere als in den „neuen Bundesländern“. Genauere Details hierzu können Sie folgender Broschüre entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=5