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Experten-Antwort

Was passiert mit der Rente, wenn ich nur den Wohnsitz in den Osten verlege?

von Harald Zwo16.10.2019 | 16:15
125 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe einige Zeit im Forum verbracht, aber keinen gleich gelagerten Fall gefunden. Kurz: ich habe immer im Westen gelebt und gearbeitet. Ich plane weiterhin im Westen bis zum Eintritt in die Altersrente zu arbeiten. Nun ergibt sich ein Umzug in den Osten nur zu Wohnzwecken, ich bleibe für die letzten 5-7 Jahre im Westen beschäftigt (Wochenendpendler). Muss ich trotzdem mit einer (niedrigeren) Ost-Rente rechnen, zumindest ab dem Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels, obwohl ich weiter im Westen beschäftigt bin? Danke im Voraus für die Aufklärung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald Zwo,

für den Rentenanspruch selbst ist es erst einmal egal, in welchem Bundesland Sie Ihren Wohnsitz haben. Hier kommt es für die Zuordnung der Beitragszeiten (Ost oder West) zunächst nur darauf an, wo die Beiträge erwirtschaftet wurden - also wo die Beschäftigung ausgeübt wurde.

Lediglich im Zusammenhang mit der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten kann es zu unterschiedlichen Zahlbeträgen der Rente abhängig vom Wohnsitz kommen. Hier gelten nämlich unterschiedliche Freibeträge - im alten Bundesgebiet etwas höhere als in den „neuen Bundesländern“. Genauere Details hierzu können Sie folgender Broschüre entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

W*lfgangam 16.10.2019 | 19:11
Hallo Harald zwo, Die DRV rechnet Ihre Rente aus den letzten 12 Monaten vor den letzten 3 Monaten bis Rentenbeginn hoch. Dazu erhält der AG/ggf. involvierter Steuerberater, eine (elektronische) Abfrage in sein Abrechnungsprogramm, um _sofort_ die Entgeltmeldung ab Januar bis Monat 4 vor Rentenbeginn zurückzumelden. Gruß w.
Harald Zwoam 17.10.2019 | 09:08
Vielen Dank für die prompten Antworten! Aus den Links und den Antworten entnehme ich, dass ich mich jetzt in den Osten ummelden kann, ohne Nachteile bei der Höhe der Altersrente befürchten zu müssen, solange ich weiterhin und ausschließlich im Westen arbeite. Nochmals vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
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