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Experten-Antwort

Was passiert nach Ende der DRV-Maßnahme?

von Kokopelli06.01.2013 | 13:26
2590 Ansichten
7 Antworten

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Ich bin gerade in einer Maßnahme der DRV, aufgrund von laufender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. DIe Maßnahme findet in einem BTZ statt und geht bis Ende Mai. Ich bekomme derzeit Übergangsgeld von der DRV, davor bezog ich Arbeitslosengeld 2. Seit ich die Teilhabe per Antrag gestellt habe, habe ich nichts mehr vom Jobcenter gehört - das war zuletzt im März 2011 der Fall. Meine Frage: Wenn Ende Mai die Maßnahme endet, endet ja wahrscheinlich auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Dann muss ich wieder Alg2 beantragen. Muss ich das komplett neu beantragen? Der momentane Alg2-Anspruch hätte noch bis Ende Februar gegolten, also hätte ich normalerweise jetzt im Januar wieder einen Fortzahlungsantrag stellen müssen, was aber wegfällt, da ich Übergangsgeld erhalte. Wann muss ich dem Jobcenter mitteilen, dass die Maßnahme endet und wann muss ich das Alg2 neu beantragen, ohne dass es zu Zahlungslücken kommt?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nehmen Sie kurzfristig Kontakt zum Jobcenter auf, um zu klären, wann ALG II zu beantragen ist.

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6 Antworten

Arbeitnehmeram 06.01.2013 | 14:44
Zitat von Kokopelli anzeigenausblenden
Nach der Maßnahme gehts ans arbeiten, warum sonst sollte Ihnen so eine Maßnahme finanziert werden ?
Kokopelliam 06.01.2013 | 14:49
Zitat von Arbeitnehmer anzeigenausblenden
Ich bin gerade in einer Maßnahme der DRV, aufgrund von laufender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. DIe Maßnahme findet in einem BTZ statt und geht bis Ende Mai. Ich bekomme derzeit Übergangsgeld von der DRV, davor bezog ich Arbeitslosengeld 2. Seit ich die Teilhabe per Antrag gestellt habe, habe ich nichts mehr vom Jobcenter gehört - das war zuletzt im März 2011 der Fall. Meine Frage: Wenn Ende Mai die Maßnahme endet, endet ja wahrscheinlich auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Dann muss ich wieder Alg2 beantragen. Muss ich das komplett neu beantragen? Der momentane Alg2-Anspruch hätte noch bis Ende Februar gegolten, also hätte ich normalerweise jetzt im Januar wieder einen Fortzahlungsantrag stellen müssen, was aber wegfällt, da ich Übergangsgeld erhalte. Wann muss ich dem Jobcenter mitteilen, dass die Maßnahme endet und wann muss ich das Alg2 neu beantragen, ohne dass es zu Zahlungslücken kommt?
Nach der Maßnahme gehts ans arbeiten, warum sonst sollte Ihnen so eine Maßnahme finanziert werden ?
Ich glaube, da versteht einer meine Frage nichtso ganz. Es gibt keine Garantie, dass ich durch die Maßnahme in eine Arbeit vermittelt werde. Die Erfolgsquote der Maßnahme liegt gerade bei nicht mal 30 Prozent. Der letzte Kurs konnte beispielsweise nicht einen einzigen Teilnehmer vermitteln.
Arbeitnehmeram 06.01.2013 | 15:14
Zitat von Kokopelli anzeigenausblenden
Nach der Maßnahme gehts ans arbeiten, warum sonst sollte Ihnen so eine Maßnahme finanziert werden ?
Ich glaube, da versteht einer meine Frage nichtso ganz. Es gibt keine Garantie, dass ich durch die Maßnahme in eine Arbeit vermittelt werde. Die Erfolgsquote der Maßnahme liegt gerade bei nicht mal 30 Prozent. Der letzte Kurs konnte beispielsweise nicht einen einzigen Teilnehmer vermitteln.
Ja wollen Sie sich zur Arbeit tragen lassen. Ergreifen Sie sebst die Initiative und suchen sich einen Arbeitsplatz.
luchte23am 06.01.2013 | 16:50
Hallo Kokopelli, üblicherweise sollte Dir ein Fallsteurer für solche Fragen zur Verfügung stehen. In etwa sieht es folgendermaßen aus: es besteht die Möglichkeit 3 weitere Monate Übergangsgeld zu bekommen wenn (wie überall) einige Voraussetzungen erfüllt werden. Aber was ganz wichtig ist du musst dich 3Monate vor Ablauf der Maßnahme beim AA Arbeitssuchend melden! Gruß
SimoneEam 06.01.2013 | 17:24
Wenn eine Maßnahme so eine schlechte Vermittlungsquote hat dann sollte man sich doch eher Fragen warum das so ist und warum solche Maßnahme überhaupt von den Rentenversicherungen finanziert werden. @Kokopelli, sollten sie keinen Arbeitsplatz bekommen, dann müssen sie sich,so wie schon geschrieben, wieder bei der Arge melden. Ich gehe mal davon aus das sie dann einen neuen Antrag stellen müssen. Bis Mai haben sie ja noch etwas Zeit um sich was zu suchen.
Brigitteam 10.01.2013 | 11:48
Hallo Kokopelli, ich werde bald auch an einer Maßnahme Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Mich würde interessieren: War bei Ihrer Maßnahme auch ein Praktikum dabei? War die Maßnahme eine Eingliederungsmaßnahme bzw. werden potentiellen Arbeitgebern Eingliederungszuschüsse angeboten? Warum war bei Ihrer Maßnahme Ihrer Meinung nach die Vermittlungsquote so gering? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, bzw. mit Ihrem Rehaberater besprochen an einer weiteren Maßnahme teilzunehmen? Grüße - Brigitte
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