Guten Tag Mogli,
der Empfehlung von "Wolfgang" schließen wir uns an: Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger über Ihre aktuelle berufliche Situation. Sollten sich Änderungen in Ihrem gesundheitlichen Zustand ergeben haben, die bislang noch nicht bekannt waren, teilen Sie bitte auch das mit. Die Rentenversicherung prüft, ob bzw. in welchem Umfang dies Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch hat. Insofern ist es nicht notwendig, dass Sie die Rente ablehnen.
Welche Auswirkungen sich aus dem Bezug /Nichtbezug der Erwerbsminderungsrente auf einen späteren Krankengeldanspruch ergeben, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Unabhängig von der (möglichen) Ablehnung Ihrer Rente, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Reha beantragen. Ihre Rentenversicherung würde dann die Notwendigkeit und das Vorliegen aller Voraussetzungen prüfen. Der Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stellt hierbei keinen Ausschlussgrund dar.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Mogli,
nur mein/gefühlter Rat: lassen Sie die teilweise EM-Rente laufen.
Informieren Sie Ihre DRV über Ihr aktuelles/ggf. auch künftiges Arbeitsverhältnis umfassend (Inhalt, zeitlicher Umfang, erwarteter Hinzuverdienst) und warten Reaktionen dazu ab.
> "oder kann es auch sein dass sie trotz der 6,25 Stunden am Tag weiter bestehen bleibt?"
Ja, auch das ist durchaus möglich!! Die DRV/der soz.-med. Dienst kennt Ihre Vorgeschichte - bloßer 'Aktionismus'/ich/SIE reiß jetzt mal die Welt mit Vollbeschäftigung ein/versuche es zumindest ...führt zunächst sicher nicht dazu, dass Ihre weiterhin bestehende EM von heute auf morgen plötzlich anders beurteilt wird. Letztendlich ist es dann nur eine Frage des 'Hinzuverdienstes', ob/in welchem Umfang, die teilweise EM-Rente zu zahlen ist. DASS Sie ggf. weiterhin VOLL EM sind, lass’ ich mal am Rande so stehen ...
Gruß
w.
Sehr interessante Frage von Mogli,
und sehr interessante Antworten / Erklärungen.
Vielen Dank dafür.
Jetzt habe ich eine Verständnisfrage:
Geht die DRV bei der Ermittlung des Gesamt-Leistungsvermögens immer von einer 5-Tage Woche aus?
Bei 25 Stunden-Woche somit 5 Stunden täglich = Teil-EM?
Aber bei 6,25 Stunden täglich = KEINE Teil-EM möglich?
Gibt es da einen Ermessensspielraum?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
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