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Was sind "Entgeltpunkte für die Grundbewertung?

von nobbes4904.08.2009 | 16:53
3628 Ansichten
2 Antworten

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In meinem Rentenbescheid stehen in Anlage 4 "Entgeltpunkte für die Grundbewertung (26,7241)" und in Anlage 6 "Summe aller Entgeltpunkte (24,9187)". Wieso ist der 2. Wert niedriger?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir können uns dem Beitrag von LS voll anschließen.

Als Ergänzung wäre noch zu sagen, dass die Entgeltpunkte für die Grundbewertung (Anlage 4) für die Bewertung von Zeiten benötigt wird, die dann in die Summe der Entgeltpunkte (Anlage 6) einfließen.

1 Antworten

LSam 04.08.2009 | 21:06
In der Grundbewertung sind zunächst die Entgeltpunkte (EP) enthalten, die aus versicherungspflichtiger Tätigkeit herrühren, einschließlich solcher aus der Zahlung freiwilliger Beiträge. In die Grundbewertung fließen auch Entgeltpunkte mit ein, die aus der Ermittlung von Mindestentgeltpunkten wegen geringem Arbeitseinkommen herrühren, die allerdings finden sich auch in Anlage 6 wieder. Nur in Anlage 4 enthalten sind (EP) aus der Aufwertung von Zeiten beruflicher Ausbildung und vor allem Entgeltpunkte, die aus der Bewertung von Kinderberücksichtigungszeiten resultieren. Die für diesen Sachverhalt ermittelten Punkte dienen ausschließlich der Verbesserung eines zu ermittelnden Leistungswertes und sind, weil sie nicht auf Beitragsleistungen beruhen auch nicht in der Endsumme der (EP) der Anlage 3 enthalten und auch nicht mehr in Anlage 6. Anlage. Ein Grund kann aber auch sein, dass in Anlage 6 Minderungen wegen vorgezogenem Rentenbeginn enthalten sind, wovon ich zunächst nicht ausgehe.
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