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Experten-Antwort

Was tun?

von Petra Thoma15.02.2017 | 18:09
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7 Antworten

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Wenn ich für Fragen zu einem Rentenberater der DRV gehe und der stellt fest, dass frühere Eintragungen nicht stimmen, darf der dann eine Prüfung einleiten, auch zu meinem Nachteil ... Dann ist er also nicht unabhängig. Da ist es doch besser, auf so eine "Beratung" zu verzichten. Aber was dann tun? Der Sozialverband will Eintritt und ein Rechtsanwalt hat seine Gebührenordnung, und zudem vielleicht auch nicht die Ahnung, wer weiß das schon?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.02.2017 | 07:19

Guten Morgen Petra Thoma,

wir als Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, Versicherungsverläufe korrekt zu erfassen (sogenannte Tatsachenspeicherung). Sie als Kunde sind verpflichtet, dabei mitzuwirken.

6 Antworten

Akimonam 15.02.2017 | 18:17
Was für frühere Eintragungen sollen denn nicht stimmen. Was du an (zweifelhaften?) Belegen hast, braucht keiner zu sehen. Personalausweis genügt. Wichtig ist, was auf dem Rentenkonto bei der DRV gespeichert ist. A + B Stelle ist immer der beste Weg.
KSCam 15.02.2017 | 19:08
Wenn Sie befürchten dass man "Ihnen was nehmen will was Ihnen nicht zusteht" scheinen Sie ja früher mal mit falschen Angaben erreicht zu haben, dass man Ihnen zuviele Zeiten anrechnet?..... Würde so ein Beschiss dann auffliegen, kann man das doch nicht dem Berater in die Schuhe schieben....weil der nicht "unabhängig" sei? Ob Ihre Zettel und der Versicherungsverlauf übereinstimmen kann doch jeder der Zahlen lesen kann selbst im Vorfeld prüfen - und wer dann die "falschen / ungünstigeren Belege" dann auch noch bei der Beratung vorzeigt (obwohl er weiß dass dann die Rente runtergeht) ist in meinen Augen auch noch ziemlich dämlich und selbst dran chuld.
Sieglinde Hopfazupfaam 15.02.2017 | 19:35
Versicherungsamt - die tun das
Lisam 15.02.2017 | 22:12
Naja, wenn etwas Falsch in Ihrem Konto ist, gehört es berichtigt...
=//=am 16.02.2017 | 13:02
WAS würde der Versichertenberater denn feststellen? Falsche Versicherungszeiten, falsche Entgelte o.ä.? Beziehen Sie überhaupt schon eine Rente? Grundsätzlich ist jeder Versicherter für die Richtigkeit seines Versicherungskontos verantwortlich. Wenn aber noch keine Rente gezahlt wird, tut´s ja auch nicht so weh, wenn evtl. ein niedrigerer Rentenbetrag raus kommt.
W*lfgangam 16.02.2017 | 21:11
Natürlich erfolgt da Aufklärung, über die Rechtsfolgen und auch des rechtsmissbräulichen Handelns, sowie erkennbar erst recht zum positiven/negativen Rentenanspruch/-höhe als solchem (ohne wäre man ein dummer/ahnungsloser Berater – dafür gibt es Briefkästen, wo die Unterlagen nur eingeworfen werden müssen!), ...allerdings hab ich keine Handschellen im Büro und entreiße dem Versicherten hernach seine 'belastenden' Unterlagen ;-) Für sein Tun und Handeln ist er selbst verantwortlich mit allen Konsequenzen. Gruß w.
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