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Experten-Antwort

Was tun mit Rentenguthaben im EU-Ausland?

von U. Marx29.08.2016 | 10:30
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9 Antworten

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Hallo, ich habe 7 Jahre in Österreich und 2 Jahre in den Niederlanden gelebt und gearbeitet und in die dortigen Rentenkassen eingezahlt. Jetzt bin ich (37) zurück in Deutschland und werde vorraussichtlich auch hier bleiben, arbeiten und später Rente beziehen. Meine Frage: Kann/Sollte ich die im EU-Ausland eingezahlten Rentenguthaben zur deutschen Rentenversicherung transferieren lassen? Falls "JA", wie macht man das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag U. Marx,

sowohl die Niederlande als auch Österreich sind Teile der Europäischen Union, somit ist die Europäische Verordnung zur sozialen Sicherheit (EWG Verordnung) maßgebend.

Zu Beachten ist, dass jedes europäische Land grundsätzlich die jeweiligen Rentenansprüche separat leistet, d.h. auch jedes Mitgliedsland berechnet seine Rentenzahlung nach seinen nationalen Vorschriften. Allerdings werden zur Erfüllung von bestimmten Wartezeiten die ausländischen Zeiten mit berücksichtigt. Zur Berechnung im einzelnen verweis ich auf die bereits erwähnte Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Leben und Arbeiten in Europa" ab Seite 37 ff.

Drüber hinaus können Sie Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger bereits jetzt schon die Beschäftigungszeiten im Ausland mitteilen, damit diese im späteren Rentenverfahren schon geklärt sind und nicht noch weitere Ermittlungen zu erfolgen haben.

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8 Antworten

P. Engelsam 29.08.2016 | 11:17
Lesen Sie ab Seite 37. Des Weiteren sollten Sie Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger mitteilen, - von wann bis wann Sie - wo gearbeitet haben - zzgl. Angabe der jeweiligen Sozialversicherungsnummer Dadurch kann der Deutsche RV-Träger ein Austauschverfahren der Zeiten in Gang setzen.
P. Engelsam 29.08.2016 | 10:40
Transferieren ? Soetwas gibt es nicht. Die im Ausland gezahlten Beiträge verbleiben auch im Ausland. Bei späteren Rentenansprüchen werden die Zeiten zusammengezählt (um ggf. eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen). Ein Rentenanspruch mit jeweiligen Zahlbetrag entsteht dann einzeln. Die Broschüre: 'Leben und arbeiten in Europa' dürfte einiges erklären. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Werner Merseburgam 29.08.2016 | 13:10
Ich würde in der Rente nach Österreich oder Niederlande ziehen (und ggf. auch dort arbeiten) und dort meine Rente beantragen. Die dortigen Rentenversicherungsträger sind solventer und sicherer als die deutsche Rentenversicherungsanstalt und bei weitem nicht so sehr dem Einflußbereich der Politik ausgesetzt.
U. Marxam 29.08.2016 | 10:50
Die Broschüre 'Leben und arbeiten in Europa' werde ich mir mal genau anschauen. Vielen Dank
tzuam 29.08.2016 | 19:56
Zitat von Werner Merseburg anzeigenausblenden
Immer wieder lustig, wenn Leute Kommentare zu Themen abgeben, wenn denen Sie nachweislich keine Ahnung haben. Auch Sie sollten sich die o.g. Broschüre durchlesen.
W*lfgangam 29.08.2016 | 22:55
Hallo U. Marx, drehen Sie ihre Frage einfach mal um "Meine Frage: Kann/Sollte ich die im EU-Ausland eingezahlten Rentenguthaben zur deutschen Rentenversicherung transferieren lassen?" ...sollte ich die im Ausland gezahlten Rentenbeiträge in die DRV transferieren lassen? - schönen Dank, werden die/Ausland sagen ...meine Beiträge/'unsere' Renten(finanzierung) ...was kümmert mich, wo Sie herkommen, wo Sie andere Rentenansprüche nach örtlichem Recht erwerben/unter welchen Bedingungen – die Beiträge sind in 'unserer' Kasse und bleiben auch hier ;-) > Experten/in: Drüber hinaus können Sie Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger bereits jetzt schon die Beschäftigungszeiten im Ausland mitteilen, damit diese im späteren Rentenverfahren schon geklärt sind und nicht noch weitere Ermittlungen zu erfolgen haben. Nunja, eine einfache 'Mitteilung' reicht da sicher nicht, dann folgt gleich ein Wust an Antragsvordrucken - kann man/frau doch gleich eine ordentliche Kontenklärung in die Wege leiten und alle rentenrechtlichen Zeiten/auch die aus dem Ausland erfassen. Überlasse ich mal weiterem Experten/in-Rat, auf das Procedere hinzuweisen/ggf. die Online-Möglichkeiten darzustellen/respektive wenigstens den dafür kompletten Vordrucksatz abzugreifen ... ;-) Gruß w.
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