Guten Tag U. Marx,
sowohl die Niederlande als auch Österreich sind Teile der Europäischen Union, somit ist die Europäische Verordnung zur sozialen Sicherheit (EWG Verordnung) maßgebend.
Zu Beachten ist, dass jedes europäische Land grundsätzlich die jeweiligen Rentenansprüche separat leistet, d.h. auch jedes Mitgliedsland berechnet seine Rentenzahlung nach seinen nationalen Vorschriften. Allerdings werden zur Erfüllung von bestimmten Wartezeiten die ausländischen Zeiten mit berücksichtigt. Zur Berechnung im einzelnen verweis ich auf die bereits erwähnte Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Leben und Arbeiten in Europa" ab Seite 37 ff.
Drüber hinaus können Sie Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger bereits jetzt schon die Beschäftigungszeiten im Ausland mitteilen, damit diese im späteren Rentenverfahren schon geklärt sind und nicht noch weitere Ermittlungen zu erfolgen haben.