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Experten-Antwort

Was wird wie angerechnet? EM Rente, BSA, Ausgleichsrente

von Gaby21.11.2010 | 23:22
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Ich habe einige Fragen: Ich erhalte derzeit EM Rente und bekomme Grundrente nach BVG. Nun habe ich Anspruch auf Berufsschadensausgleich, Ausgleichsrenrente und auch wegen besonderer beruf. Betroffenheit Erhöhung meiner Grundrente beantragt. Meine Frage ist: Bekomme ich als EM Rentner auch Ausgleichsrente oder steht die nur denen zu, die mehr als 3 Std arbeiten können? Wer weis wann man mehr als 10% Erhöhung wegen beruf. Betroffensein beantragt und bekommt? Denn bisher las ich immer nur von 10% Grundrente Erhöhung. Kann mir jemand sagen nach welcher Regelung ich den BSA berechnet bekomme wenn ich Antrag auf OEG zum ersten Mal im Anfang Dez 2007 gestellt habe? Nach der Brutto Regel oder nach der Nettoregel? Wäre dankbar für die Antworten und wie lange solche Bearbeitungszeit dauert denn derzeit erhalte ich noch Hilfe z. Lebensunterhalt da ich nur eine kleine EM Rente erhalte. Bekomme ich eigentl. meine Ausgleichsrente und meinen BSA seit Dez 2007 wenn ich nachträglich auf 50 Gds bekam und meine EM Rente auch erst im Jahr 2009 bekam? Ich meine bekomme ich seit Antragstellung meine Renten oder erst wenn ich EM Rente bewilligt bekam, denn dann kann man auf jeden Fall sagen dass ich einen BSA Anspruch habe. Eigentl. habe ich den schon viel länger aber ich wusste erst im Dez 2007 dass mir OEG Leistungen zustehen.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

W*lfgangam 22.11.2010 | 21:03
Hallo Gaby, BSA ... stellt die Unfallkasse/die BG fest, die stehen Ihnen in voller Höhe zu. Etwaige Anrechnung ist dann Sache der Rentenversicherung - die EM-Rente kann sich vermindern, in der Summe wird es nicht kleiner werden. BSA und EM-Rente sind 2 verschiedene Leistungen. Die Rentenversicherung urteilt nach eigenen Maßstäben -> kann nur noch unter 3 Std. = volle EM-Rente, die Unfallversicherung nach Grad der schadensbedingten Einschränkung = UV-Leistung nach letztem Arbeitsverdienst - beides völlig unabhängig voneinander und nach eigenen Maßstäben. Die Rentenkürzung folgt dann prompt, sofern die Grenzwert überschritten werden. Auch die BVG-Grundrente ist bis zu gewissen Freibeträgen anrechnungsfrei auf die gesetzlichen Renten (oder ganz ???). Kommt nun noch OEG hinzu (grundsätzlich Entschädigungsleistung und anrechnungsfrei - 'grundsätzlich') ...können Sie's nicht komplizierter machen ? ;-)) Jeder hier kann Ihnen nur raten: warten Sie die Entscheidungen der beteiligten Stellen ab und geben Sie jedem die Entscheidung/Zahlungsfeststellung weiter. Gruß w.
Gabyam 06.12.2010 | 19:41
Nun meinte heute jemand, dass man nur BSA bekommt wenn allle Rehabilitaionsmaßn. abgeschlossen wären uind eine EM Rente wäre nur eine befristete Rente und da hätte man keinen Anspruch auf BSA. Das denke ich nicht so, denn wer EM Rente bezieht kann ja eh nicht unter 3 Std. arbeiten....ich denke es muss halt bewiesen sein dass meine EM Rente etwas mit den Schaden zu tun hat... Oder wie seht ihr das? Ich denke wenn die EM Rente irgendwann nicht mehr bezahlt wird was ja leider passieren könnte und ich u.U. klagen müsste....dann wird auch der BSA eingestelllt und gesagt man muss berufl. Reha machen oder was auch immer.....die Frage glaube ich ist ja bei der em rente ob es zumutbar ist eine bestinnmte Reha zu machen und bei mir wurde die medizin. zumindest damals abgelehnt von der DRV aber das sind wieder zwei paar Stiefel denk ich mir...
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