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Wechsel Beitrag freiwillige Versicherung?

von Karl04.12.2007 | 18:17
1298 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ist der Wechsel vom Regelbeitrag zum einkommensabhägigen Beitrag und umgekehrt bei einer selbständigen Tätigkeit jederzeit möglich oder ist für eine bestimmte Zeit an eine Entscheidung gebunden?

5 Antworten

Schwarzwälderam 05.12.2007 | 07:48
Nein, der Wechsel ist jederzeit möglich. Theoretisch könnten Sie jeden Monat wechseln, was jedoch nur wenig Sinn machen würde.
Karlam 05.12.2007 | 14:37
Danke. Ich verstehe das nun so, dass ich zunächst den Regelbeitrag zahlen könnte (trotz eines theoretisch derzeit optional einkommensbezogenen höheren zu zahlenden Beitrags), sofern das selbständige Einkommen allerdings "plötzlich" sinken würde, kann ich einen Wechsel auf einen einkommensbezogenen Beitrag beantragen.
Karlam 05.12.2007 | 14:47
Danke, ich möchte ja auch nur auf einkommensbezogene Beiträge vom Regelbeitrag aus wechseln, sofern ich mir den Regelbeitrag nicht mehr leisten könnte...
Karlam 05.12.2007 | 14:46
Weitere Frage: Gilt das auch bei "Versicherungspflicht auf Antrag"
Karlam 05.12.2007 | 14:27
Ich meine für die Zukunft! Kann zwischen Regelsatz zur RV (also ca. 480,- €) und einkommensbezogenen Beitrag (19%) für die Zukunft theoretisch jederzeit gewechselt werden? Bezüglich des Wechsels der Einkommensberechnung beim Finanzamt wollte ich gar keine Information. Oder hat das hiermit etwas zu tun?
Deutsche Rentenversicherung
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