Hallo Heini,
üblicherweise wird bei der Bearbeitung des Rentenantrags geprüft, welches die für Sie günstigste Altersrente ist. Oft ist es so, dass zwar die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist, aber das erforderliche Lebensalter noch nicht erreicht ist. In diesem Fall würde die Rente mit Abschlag ab dem beantragten Termin gezahlt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Umwandlung in eine abschlagsfreie Rente erfolgt später nicht.
Sollten Sie sowohl die 45 Jahre Wartezeit als auch das Lebensalter für die abschlagsfreie Rente erfüllt haben, widersprechen Sie fristgemäß dem Rentenbescheid und bitten Sie um die Berechnung der korrekten Rente.
Falls die abschlagsfreie Rente erst in der Zukunft beginnen kann, können Sie überlegen, ob Sie während der Widerspruchsfrist den bisherigen Antrag zurücknehmen und die Rente dann zum abschlagsfreien Rentenbeginn beantragen möchten.
Im Rentenbeginnrechner finden Sie heraus, ab wann Sie das erforderliche Alter für die abschlagsfreie Rente haben.
mit freundlichem Gruß
Expertenteam