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Experten-Antwort

Wechsel der Altersrente in Rente für besonders langjährig Versicherte

von Heini05.08.2024 | 07:49
501 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe die Rente für langjährig Versicherte beantragt und bewilligt bekommen. Da beim Rentenantrag mein Konto noch nicht geklärt war, war mir nicht bewusst, dass ich ja auch Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte habe. Kann ich nun in der Widerspruchsfrist noch einen Wechsel in die Rente ohne Abschläge begehren und hätte mich nicht die DRV auf meienen Anspruch auf ungekürzte Rente hinweisen müssen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heini,

üblicherweise wird bei der Bearbeitung des Rentenantrags geprüft, welches die für Sie günstigste Altersrente ist. Oft ist es so, dass zwar die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist, aber das erforderliche Lebensalter noch nicht erreicht ist. In diesem Fall würde die Rente mit Abschlag ab dem beantragten Termin gezahlt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Umwandlung in eine abschlagsfreie Rente erfolgt später nicht.

 

Sollten Sie sowohl die 45 Jahre Wartezeit als auch das Lebensalter für die abschlagsfreie Rente erfüllt haben, widersprechen Sie fristgemäß dem Rentenbescheid und bitten Sie um die Berechnung der korrekten Rente. 

 

Falls die abschlagsfreie Rente erst in der Zukunft beginnen kann, können Sie überlegen, ob Sie während der Widerspruchsfrist den bisherigen Antrag zurücknehmen und die Rente dann zum abschlagsfreien Rentenbeginn beantragen möchten.

 

Im Rentenbeginnrechner finden Sie heraus, ab wann Sie das erforderliche Alter für die abschlagsfreie Rente haben.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

 

mit freundlichem Gruß

Expertenteam

 

 

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4 Antworten

Wruckeam 05.08.2024 | 07:57
Ja, dass können Sie wenn sie wirklich die Voraussetzungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllen würden. Das wäre aber normalerweise bei der Erstellung des Rentenbescheids aufgefallen. Prüfen Sie deshalb vorab noch einmal in Ruhe Ihren Rentenbescheid bevor Sie Einspruch einlegen bzw. nehmen sie schnellstmöglich einen Beratungstermin bei Ihren jeweiligen Versicherungsträger war ( Fristwahrung beachten).
Anonymam 05.08.2024 | 07:59
Hallo, solange die Widerspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, ist eine Umkehrung noch möglich. Aufklären kann Sie die Rentenversicherung nur, wenn ihr Konto vollständig geklärt ist.
Beeilenam 05.08.2024 | 07:59
Die Rentenversicherung muss Sie auf gar nichts hinweisen. Solange der aktuelle Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig ist, können Sie die gewährte Altersrente noch ablehnen. Ansonsten war es das, denn ein Wechsel von einer Altersrentenart in eine andere Altersrentenart ist definitiv nicht mehr möglich.
Mondkindam 05.08.2024 | 11:16
Wenn Sie schon einen Rentenbescheid haben, müsste Ihr Rentenkonto ja inzwischen geklärt sein. Normalerweise wird beim Rentenbescheid geprüft ob auch eine andere, günstigere Altersrente möglich ist. Aber auch bei der DRV arbeiten nur Menschen und es kann mal übersehen werden. Haben Sie denn die Wartezeit von 45 Jahren (hier zählen z.B. Schulzeiten nicht mit) überhaupt erfüllt? Bzw. haben Sie das entsprechende Alter? Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
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