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Wechsel des Rentenfachberaters!

von tinkerbell20.09.2007 | 23:11
1257 Ansichten
2 Antworten
Hallo! Ich möchte nach einem Motorradunfall 2005 Umschulen. Ich habe bereits einen Umschulungsbetrieb der mich zum Industriekaufmann ausbilden würde. Ich habe bereits die Berufsfindung und Arbeitserprobung durchgeführt, und es würde der Umschulung nichts entgegenstehen, meinte der Psychologe. Nun renne ich seit mehr als 18 Monaten hinter meinem Rentenfachberater her, und habe immer noch keine Genehmigung für die Umschulung. Kann man den Rentenfachberater wechseln, und/oder sich wirksam über die in diesem Fall offensichtliche Arbeitsauffassung dieses Beamten beschweren?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.09.2007 | 09:51

Hallo tinkerbell,

bitte setzen Sie sich nochmals mit dem Rehafachberater in Verbindung und erkundigen sich über den konkreten Verfahrensstand in Ihrer beruflichen Neuorientierung (Umschulung) und erfragen eventuelle Hinderungsgründe.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit sich zu beschweren.

Sinnvoll ist hierbei zunächst ein Gespräch mit den für Sie zuständigen Mitarbeiter. Nächste Anlaufstelle sollte der Vorgesetzte des Mitarbeiters sein.

Unabhängig davon oder im Anschluss an die geführten Gespräche können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, sofern Ihrer Meinung nach weiterhin ein Fehlverhalten des Mitarbeiters vorliegt.

1 Antworten

Hilfeam 21.09.2007 | 07:21
Hallo, in Ihrem Fall dürfte es nicht der Rentenberater sein sonder vielmehr der Rehafachberater.Die Mühlen der DRV mahlen zwar langsam aber so langsam(18 Monate) auch wieder nicht.Iergendwas in Ihrem Fall scheint noch ungeklärt zu sein.Daher!Wenden Sie sich umgehend an Ihr zuständiges Regionalzentrum am besten persönlich und machen Sie einen Termin mit dem Rehaberater dort aus.Sollter der Kollege Ihnen nicht genehm sein,wird sich sicher eine alternative Lösung für Sie finden.Wichtig ist,dass Sie sich mit der DRV in Verbindung setzen. Und!Über einen Beamten beschwert man sich nicht.Lach war ein Spass. Gruss
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