Hallo tinkerbell,
bitte setzen Sie sich nochmals mit dem Rehafachberater in Verbindung und erkundigen sich über den konkreten Verfahrensstand in Ihrer beruflichen Neuorientierung (Umschulung) und erfragen eventuelle Hinderungsgründe.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit sich zu beschweren.
Sinnvoll ist hierbei zunächst ein Gespräch mit den für Sie zuständigen Mitarbeiter. Nächste Anlaufstelle sollte der Vorgesetzte des Mitarbeiters sein.
Unabhängig davon oder im Anschluss an die geführten Gespräche können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, sofern Ihrer Meinung nach weiterhin ein Fehlverhalten des Mitarbeiters vorliegt.