Hallo Frau Sieber,
wenn Sie die Versicherung ruhen lassen und einen neuen Vertrag abschließen, so entstehen Ihnen erneut die Abschluß- und Vertriebskosten.
Nach den Bestimmungen für die Zertifizierung eines Vertrags muß die Versicherung dulden, dass Sie den Vertrag ruhen lassen.
Das angesparte Kapital können Sie auf den neuen Vertrag übertragen lassen.
Wie hoch die Kosten dafür sind müssen Sie dem alten Vertrag entnehmen. Die staatliche Zulagen gehen bei der Übertrageung des angesparten Kapitals auf einen neuen zertifizierten Vertrag nicht verloren.
Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.