Hallo Vicky,
ja, es ist zutreffend, dass bei einem Wechsel von einer EM-Rente in eine anschließende Altersrente die Altersrente auf Grund des Bestandsschutzes grundsätzlich nicht niedriger ausfallen kann als die EM-Rente.
Hinsichtlich Ihrer steuerrechtlichen Frage muss ich Sie jedoch leider an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, konkrete steuerrechtliche Fragen zu beantworten.