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Experten-Antwort

Wechsel EMR zur Schwerbehindertenrente

von Renate W.01.10.2014 | 15:48
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2 Antworten

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Lieber Experte, bitte erklären Sie mir die Ausnahme, da in einem Gespräch mit der RV davon nichts gesagt wurde. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Renate W.,

ein Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist möglich, wenn die Voraussetzungen (Erreichen des geforderten Lebensalters, Wartezeit von 35 Versicherungsjahren, Vorliegen eines Grades der Behinderung -GdB- von mindestens 50) erfüllt sind.

Bei Personen, die vor dem 01.01.1951 geboren sind, reicht auch das Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht anstelle einer Schwerbehinderung aus.

Grundsätzlich behalten die Entgeltpunkte, die der Berechnung der Erwerbsminderungsrente zugrunde lagen, auch bei der anschließenden Altersrente die Rentenminderung von maximal 10,8 %.

Aufgrund der Vertrauensschutzregelung des § 236a Abs. 4 SGB VI können jedoch Versicherte, die vor dem 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 einen GdB von mindestens 50 hatten oder berufs- bzw. erwerbsunfähig waren, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzüge erhalten. Bei Beginn der Altersrente muss natürlich auch ein GdB von mindestens 50 oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegen.

Eine weitere Vertrauensschutzregelung ist in § 236a Abs. 2 SGB VI für Personen geregelt, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben, vor dem 01.01.1955 geboren sind und am 01.01.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren.

Für diesen Personenkreis wird die Altersgrenze nicht über das vollendete 63. Lebensjahr angehoben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Herz1952am 01.10.2014 | 17:05
Hallo Renate W. geht mir ähnlich. Telefonisch konnte ich auch keine konkrete Antwort bekommen. Da die Termine bis Mitte Januar belegt sind, werde ich einfach hingehen, muss halt warten. Ich bin jetzt auch auf die Antwort des Experten gespannt. Notfalls gehen wir beide nochmal zur Beratungsstelle der RV. Herz1952
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