Hallo schenna,
grundsätzlich können Sie das, es bringt Ihnen aber nicht unbedingt Vorteile.
Durch die Grundrentenzuschlagsberechnung kann es vorkommen, dass die Rente trotz eigentlich geltendem Bestandschutz doch geringer ausfällt (kam gerade kurz vor Weihnachten hier als Thema auf), weshalb Sie sich vorher ausrechnen lassen sollten, wie hoch die vorgezogene Altersrente in Ihrem Fall dann tatsächlich wäre
('Probeberechnung' bei Ihrer zuständigen DRV hierzu anfordern).
Und wenn es Ihnen darum geht, dass Sie mehr hinzuverdienen können wollen, sollten Sie überlegen, ob es (bei gleicher zeitlicher Begrenzung wie bisher) mit der ab 01.01.2023 geltenden neuen Hinzuverdienstgrenze von ca. 17.800,00 EUR nicht doch auch geht...
denn außerdem sollten Sie sich mal durchrechnen, ob eine Umwandlung erst zur Regelaltersrente steuerlich günstiger wäre, weil gemäß §22 EStG der steuerfreie Anteil Ihrer Rente neu berechnet wird, dies aber nur bei einem Wechsel der Rentenart (also EM-Rente in Altersrente wird neu berechnet, vorgezogene Altersrente in Regelaltersrente dann aber nicht noch einmal.
Genauere Hinweise mit Berechnungsbeispiel dazu finden Sie hier:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten…