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Experten-Antwort

Wechsel in den Staatsdienst

von Frau Müller28.04.2019 | 14:11
208 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 30 Jahre unverheiratet und kinderlos und beabsichtige in naher Zukunft den Wechsel ins Beamtentum und werde somit nicht mehr in die Rentenkasse einbezahlen. Was sollte ich nun beachten in Bezug auf die bereits bezahlten Beiträge, sowie die bestehenden Versorgungspunkte? Wie verhält es sich mit Beiträgen die weiterhin einbezahlt werden aus den Einkünften eines 450€ Jobs? Macht es evtl. Sinn, sich bereits einbezahlte AN-Beiträge wieder ausbezahlen zu lassen? Wie wird die spätere Pension mit der Rente verrechnet? Vielen Dank für Ihre umfassende Antwort. Mit freundlichen Grüßen Frau Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Müller,

die Rentenversicherungsbeiträge können Sie sich als Beamtin nur erstatten lassen, wenn Sie weniger als 60 Monate Beitragszeiten haben. Sofern Sie vor der Verbeamtung bereits 60 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben, erhalten Sie später eine gesetzliche Rente (ab dem 67. Lebensjahr). Für eine individuelle Beratung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.

Bezüglich der Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Pension sollten Sie sich an Ihren Dienstherrn wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DRVam 28.04.2019 | 17:52
Wenn Sie Beamtin werden, können Sie sich Ihre selbst gezahlten Beiträge nur auszahlen lassen, wenn Sie bisher noch keine 60 Beitragsmonate erreicht haben, ansonsten haben Sie später mit dem Erreichen der Regelaltersrente einen Rentenanspruch, der ggf. auch auf Ihre spätere Pension angerechnet wird, was Sie aber nicht beeinflussen können und letztendlich bei Ihrem Versorgungsträger erfragen müssen. Eine Beitragszahlung aus einer geringfügigen Beschäftigung macht als Beamtin eher keinen Sinn mehr.
Brunnoam 29.04.2019 | 09:31
Sind Sie als zukünftige Beamtin so wenig ausgelastet das Sie noch nebenbei einen 450€ Job nachgehen können?
Klugpuperam 29.04.2019 | 09:12
Das mit Beiträgen im Minijob neben den Beamtenbezügen macht nur in Verbindung mit einer Riester-Rente Sinn, wenn man nicht mehr als den Sockelbeitrag zahlen, aber trotzdem die vollen Zulagen bekommen will.
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