Hallo Frau Müller,
die Rentenversicherungsbeiträge können Sie sich als Beamtin nur erstatten lassen, wenn Sie weniger als 60 Monate Beitragszeiten haben. Sofern Sie vor der Verbeamtung bereits 60 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben, erhalten Sie später eine gesetzliche Rente (ab dem 67. Lebensjahr). Für eine individuelle Beratung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.
Bezüglich der Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Pension sollten Sie sich an Ihren Dienstherrn wenden.