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Experten-Antwort

Wechsel in Vollzeit während teilw. Erwerbsminderungsrente

von Ulla_F24.11.2018 | 10:18
198 Ansichten
3 Antworten

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Hallo liebe Experten, seit Anfang 2018 wird mir eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung gezahlt; diese läuft bis 04/2018. Ich habe dieses Jahr 5 Std. täglich nicht überschritten. Ich habe mich um meine Gesundheit sehr gekümmert und aktiv darauf hingearbeitet, wieder mehr arbeiten zu können. Ich habe mit meinem Arbeitgeber über eine Aufstockung meiner Stunden gesprochen, und er bietet mir ab 1.1.19 eine Vollzeitstelle mit 39 Std./Woche an. Meine Frage: Das muss ich doch sicher der RV angeben und diese stellt die Zahlungen ab 1.1. ein, da ich ja dann mehr als 6 Std. täglich arbeite, oder? Oder wird die Rente weiter gezahlt bis April? Denn das Gehalt liegt immer noch unter dem Betrag, den die RV bekanntgegeben hat, den ich verdienen dürfe. Hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken - ich blicke bei so was überhaupt nicht durch :( Beste Grüße und Danke für Antworten, Ulla

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulla_F,

KSC und W*lfgang haben Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet.

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2 Antworten

KSCam 24.11.2018 | 11:50
Teilen Sie der DRV mit sobald Sie wieder in Vollzeit arbeiten, wie dann die Prüfung Ihres Falles ausfällt, werden Sie sehen. Wenn Sie damit rechnen dass die Rente ab Januar wegfällt und die DRV entscheiden würde, dass sie doch bis April 19 gezahlt wird, wären Sie positiv überrascht. Wo ist das Problem? Die Mitteilungspflicht besteht ohnehin.
W*lfgangam 24.11.2018 | 18:59
Hallo Ulla_F, es ist gar nicht gesagt, dass Ihre (teilweise) EM-Rente überhaupt weg fällt, nur weil Sie wieder Vollzeit arbeiten. Genauso gut könnte die EM-Rente weiterlaufen, dann aber unter Berücksichtigung des erhöhten Hinzuverdienstes. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit aufstocken/Vollzeit, überschreiten Sie zunächst objektiv die zulässigen Zeitgrenze für eine teilweise EM-Rente. Ob diese auch subjektiv zutrifft, wird der soz.-med. Dienst der DRV entscheiden. Bedeutet: auch bei einer Vollzeitbeschäftigung können weiterhin die bestehenden Leistungseinschränkungen vorliegen und Sie überschreiten die Zeitgrenze lediglich zu Lasten Ihrer eigenen Gesundheit = doch weiterhin Teil-EM aus rentenrechtlicher Sicht. Wenn der Arbeitsergänzungsvertrag in trockenen Tüchern ist, teilen Sie der DRV das mit, und auch das neu zu erwartenden Brutto-Entgelt für den Rest des Jahres. Gleichzeitig beantragen Sie die Weiterzahlung der Rente über 04.2019 hinaus (Sie meinten doch 2019, statt 2018?), dann können Sie das jetzt schon tun und alles im einem Abwasch erledigen. Gruß w.
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