Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wechsel Rehaklinik wg. fehlerhafter u. fehlender Arztdiagnose

von Sonnenblume04.10.2011 | 22:08
1777 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Mann hat seit Jahren Rückenprobleme und schon immer einen stressigen Job. Seit letztem Jahr ist er immer erschöpfter geworden, die Schmerzen häufiger - dieses Jahr Burnout. Nachdem er monatelang beim Orthopäden wg Rückenschmerzenin Behandlung war, hat die Hausärztin ihn zum Neurologen, Psychiater geschickt. Dieser hat einen Eilantrag auf Reha an die Rentenversicherung geschickt. Es wurde eine Reha in einer psychosomatischen Klinik ohne orthopädische Behandlungsmöglichkeiten bewilligt. Erst auf ausdrückliche Nachfrage hin, händigte der Psychiater den Befundbericht für den Rehaantrag an uns aus. Wir stellten fest, dass dieser eine überhaupt nicht zutreffende Diagnose gestellt hat, und zwar Alkoholmissbrauch. die Diagnose des orthopäden, Lumboischalgie, auf die mein Mann ihn hingewiesen hat, hat er nicht in den Befund aufgenommen. Er hat sich auch nciht mit den anderen behandelnden Ärzten abgestimmt. nun ist mein Mann in eine rein psychosomatischen Klinik gekommen. Dort will man ihn zum Wandern schicken, aber er kann aufgrund von Schmerzen und krampfartigen Verspannungen aber nur wenig gehen. Wir haben den Psychiater auf die falsche Diagnose angesprochen, daraufhin hat er an die Rentenversicherung geschrieben, dass diese die Diagnose Alkoholmissbrauch löschen soll. Mein Mann benötigt nicht nur psychische Behandlung, sondern auch eine orthopädische Behandlung. In der Klinik, wo er jetzt ist, gibt es das nicht. Was müssen wir tun, damit er die Rehaklinik wechseln kann? Wir sind ganz verzweifelt, er war im letzten jahr mehrfach arbeitsunfähig, zuletzt seit Juli 2011. Er möchte so gerne wieder arbeitsfähig werden.

2 Antworten

-/-am 04.10.2011 | 23:09
Mal abgesehen davon, daß ich es nicht verstehe, wieso Einzelfallprobleme hier im Forum gepostet werden, anstatt solche Punkte bei der zuständigen Sachbearbeitung vorab telefonisch mitzuteilen, sollte der Sozialdienst der Klinik schleunigst kontaktiert werden. Vielleicht ist im Zusammenspiel Sozialdienst und Sachbearbeitung eine Lösung zu finden.
Nixam 05.10.2011 | 07:11
Da Ihr Ehemann bereits in der Rehaklinik ist und die Reha also bereits angetreten hat, sollte er sich schleunigst mit den Stationsärzten absprechen und die Reha ggf. sofort abbrechen, falls er sich dort nicht richtig aufgehoben fühlt. Zu Hause angekommen, sollte er die nächste Beratungsstelle aufsuchen und eine Heilstättenänderung beantragen/Umeinweisung in ein anderes Haus. Mehr kann man von dieser Stelle nicht anraten. Viele Grüße und Geduld bis zur Wiederaufnahme in die neue Klinik. Meistens wird noch der Entlassungsbericht abgewartet... Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026