Hallo Mi***el,
bei durchgehendem Rentenbezug bleibt der erstmalige ununterbrochene Rentengebinn für die prozentuale Besteuerung bzw den prozentualen Freibetrag maßgebend.
In Ihrem Beispiel als das Jahr 2017 = 74% Besteuerungsanteil bzw. 26% Freibetrag.