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Experten-Antwort

Wechsel vom halben Regelbeitrag zum einkommensgerechten Beitrag

von Ben B.26.02.2019 | 12:16
440 Ansichten
1 Antworten
Hallo, aktuell zahle ich im Rahmen meiner selbstständigen Tätigkeit den halben Regelbeitrag. Ab 08.2019 beginne ich mein Referendariat beim Land Niedersachsen. Neben dem Einkommen aus dem Referendariat möchte ich nebenberuflich die selbstständige Tätigkeit in geringerem Umfang (circa 700 Euro im Monat) fortführen. Ist es möglich zum 08.2019 zum einkommensgerechten Beitrag zu wechseln? Wenn ich weiter den halben Regelbeitrag in Höhe von 284 Euro zahlen müsste, würde sich die selbstständige Tätigkeit nicht mehr für mich lohnen. Mit freundlichen Grüßen Ben B.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2019 | 12:45

Guten Tag Ben B.,

die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen richtet sich normalerweise nach einem festgelegten Betrag – dem sogenannten Regelbeitrag bzw. in den ersten drei Jahren dem halben Regelbeitrag(, der aktuell von Ihnen gezahlt wird). Auf Wunsch kann aber auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden, wenn sie ein entsprechend abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen. Auf Antrag des Versicherten ist bei Einkommensminderungen vom laufenden Arbeitseinkommen auszugehen, wenn dieses im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens 30 vom Hundert geringer ist als das bisherige Arbeitseinkommen. Ein Wechsel vom halben Regelbeitrag zur einkommensgerechten Beitragszahlung ist damit möglich.

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