Guten Tag Ben B.,
die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen richtet sich normalerweise nach einem festgelegten Betrag – dem sogenannten Regelbeitrag bzw. in den ersten drei Jahren dem halben Regelbeitrag(, der aktuell von Ihnen gezahlt wird). Auf Wunsch kann aber auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden, wenn sie ein entsprechend abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen. Auf Antrag des Versicherten ist bei Einkommensminderungen vom laufenden Arbeitseinkommen auszugehen, wenn dieses im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens 30 vom Hundert geringer ist als das bisherige Arbeitseinkommen. Ein Wechsel vom halben Regelbeitrag zur einkommensgerechten Beitragszahlung ist damit möglich.
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