Hallo User Admiral,
Sie haben angegeben, dass Sie derzeit den Regelbeitrag als versicherungspflichtiger Selbständiger zahlen. Die Bemessungsgrundlage für den Regelbeitrag war im Jahr 2017 35.700 ,- EUR Gewinn vor Steuern. Wenn Sie jetzt auf den einkommensgerechten Beitrag umsteigen, zahlen Sie weniger, da Ihr Gewinn unter dem Wert für 2017 liegen wird. Im Jahr 2018 beträgt die Bemessungsgrundlage für den Regelbeitrag 36.540,- EUR.
Kann es möglich sein, dass Sie als Existenzgründer derzeit nur den halben Regelbeitrag zahlen? Sie sind zur Zahlung des halben Regelbeitrages im Jahr der Aufnahme der Selbständigkeit und in den drei folgenden Kalenderjahren dazu berechtigt.
Wenn Sie derzeit nur den halben Regelbeitrag zahlen und auf den Regelbeitrag umstellen wollen, genügt ein einfaches Schreiben an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Als Nachweis sollte die BWA für 2017 und der EKSt-Bescheid von 2016 beigefügt werden.
Sobald Ihnen der EKSt-Bescheid von 2017 vorliegt, ist dieser unaufgefordert von Ihnen an Ihren Rentenversicherungsträger zu senden.