Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wechsel von 99,99% Teilrente auf 66% möglich??

von Tannenbäumchen14.09.2026 | 11:14
33 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Seit 1.10.2024 erhalte ich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen als Teilrente in Höhe von 99,99 %. Seit Oktober 2025 erhalte ich Krankengeld. Kann ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Reduzierung der Teilrente von 99,99% auf 65% ab 1.1.2027 stellen, um auch 2027 weiter Krankengeld erhalten zu können? Ist das möglich? Und wenn ja - wie? Mit besten Grüßen 🌲

4 Antworten

Na jaam 14.09.2026 | 11:22
Eine Teilrente in beliebiger Höhe zwischen 10 und 99,99 Prozent können Sie formlos für die Zukunft bei der DRV beantragen. Ob allerdings die Krankenkasse dann 2027 noch Krankengeld zahlen wird, erfahren Sie logischerweise bei der Krankenkasse, wenn die neuen Gesetze beschlossen sind, aber sicher nicht von der Rentenversicherung.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasseam 14.09.2026 | 11:29
Da müssen Sie die geplanten neuen Gesetze abwarten. Ob die Krankenkasse dann bei schon einer lange bestehenden Erkrankung dann weiterhin Krankengeld zahlt 2027, müssen Sie dort klären. Der Rentenversicherung ist das egal. Eine Teilrente kann man jederzeit bei der DRV benatragen oder ändern, einfach kurze Nachricht online oder per Brief.
Oh Mannam 14.09.2026 | 11:32
Zitat von Na ja anzeigen
Diese Gesetzgebung ist schon abgeschlossen und hat nichts mit der Rentenreform zu tun. Bitte nur antworten, wenn man auch etwas Ahnung von der Materie hat. Im Übrigen sollte man sich fragen, ob es überhaupt Sinn macht, auf ein Drittel seiner Rente zu verzichten, nur um sich einen unsicheren, eventuellen Krankengeldanspruch zu sichern? Jeder kann natürlich sein Geld zum Fenster herauswerfen wie er gern möchte.
Ach wasam 14.09.2026 | 12:13
Zitat von Oh Mann anzeigen
Wieso beantworten Sie Möchtegern-Allwissender dann nicht die Frage, ob der Fragende dann in diesem Fall auch im Jahr 2027 noch Krankengeld bekommen wird bei bereits in 2025 beginnendem Krankengeldbezug? Sind Sie dafür zu faul oder zu dumm oder (was vermutlich zurtreffend ist) beides?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026