Liebes Forum,
ich frage für meine Schwester, der ich gerne helfen würde.
Meine Schwester bekommt seit August 2020 eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente. Leistungsfall war im Juli 2019. Die EMR wurde mit einem Abschlag von 7,8% berechnet.
Sie leidet vor allen Dingen an Angst- und Zwangsstörungen. Und auf Grund dieser Diagnosen hat sie panische Angst, dass ihr die EMR nach einer Überprüfung wieder aberkannt werden könnte (es mag noch so unsinnig sein, sie kommt nicht dagegen an!)
Deshalb überlegt sie nun mit 63 im August 2022 in die vorgezogene Altersrente zu wechseln. In der Hoffnung, hierdurch endlich zur Ruhe zu kommen. Hier würde der Abschlag normalerweise 10,8% betragen.
Hat der Abschlag der EMR Auswirkungen auf die vorgezogene Altersrente? Wenn ja, welche? Was sollte ansonsten auf jeden Fall berücksichtigt werden?
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Hallo Panisch,
die 7,8% Abzug bei der EM-Rente, wenn Ihre Schwester erst nächstes Jahr 63 wird, passen nicht. Es müssten 10,8% sein (0,3% der Monate, die bis zum Erreichen der Regealtersrente noch 'übrig' sind, maximal aber 36 Monate = 10,8%).
Dieser Abzug bleibt Ihr nun für die folgenden Altersrenten erhalten.
Und wenn die vorgezogene Altersrente nächstes Jahr niedriger ausfallen würde (weil die keine Zuschläge enthält), dann müsste der höhere Betrag der bisherigen EM-Rente weiter bezahlt werden (Besitzschutz).
Hat Ihre Schwester schon eine Schwerbehinderung feststellen lassen? Sonst sollte Sie dies dringend tun.
Bei einem GdB ab 50% (das ist auch mit psychischen Erkrankungen möglich) hätte Sie auch Anspruch auf eine Schwerbehinderten-Rente (ebenfalls 35 Beitragsjahre weitere Voraussetzung).
Wann das mit genauem Geburtsdatum zutrifft, können Sie hier nachrechnen
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Also beruhigen Sie Ihre Schwester, der Betrag, den sie jetzt bereits erhält, bleibt Ihr auf jeden Fall erhalten (und vielleicht gibt's ja nächstes Jahr wieder eine Rentenerhöhung..., die bekommt sie dann auch).
Schöne Pfingsten![/quote]
BR Antwort, zu der ich noch eine Rückfrage habe.
Verstanden habe ich, dass meine Schwester ohne weitere Abzüge mit 63 in die vorgezogene Altersrente wechseln kann. Welchen Vorteil hättesie davon, wenn Sie einen Grad der Schwerbehinderung hat und statt der vorgezogenen Rente eine schwerbehindertenrente wählt?