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Experten-Antwort

Wechsel von EMR in vorgezogene Rente

von Frau M.09.01.2017 | 15:45
1542 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich bin schwerbehindert, 1959 geboren und beziehe seit 2011 eine volle EM-Rente mit 10,8% Abschlag. Könnte ich bei durchgehendem Bezu der EM-Rente mit 61 Jahren und 2 Monaten in die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln? Werden dann von der EM-Rente beim Wechsel in diese Altersrente nochmals 10,8% wegen vorzeitiger Inanspruchnahme abgezogen oder erhalte ich diese vogezogene Altersrente in mindestens in gleicher Höhe wie die bisherige EM-Rente? Vielen Dank den Experten

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.01.2017 | 15:55

Hallo Frau M.,

wird die volle Erwerbsminderungsrente denn befristet oder unbefristet gezahlt?

Experten-Antwortam 09.01.2017 | 17:56

Hallo Frau M.,

grundsätzlich muss die Altersrente mindestens in der Höhe Ihrer bisherigen Rente weitergezahlt werden. In vielen Fällen steigt die Altersrente noch geringfügig. Spätestens mit dem 65. Lebensjahr ist die Erwerbsminderungsrente in eine Regelaltersrente zu ändern.

Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt (vgl. § 115 Abs. 3 S. 1 SGB VI).

4 Antworten

Ralf.am 09.01.2017 | 16:02
Sie erhalten die Rente auf jedenfall mindestens in der Höhe wie bisher!
Lorettoam 09.01.2017 | 16:59
Hallo Experten, das würde mich auch interessieren. Auch ich werde von der vollen befristeten EMR in die Altersrente für schwerbehinderte wechseln. Worin liegt der Unterschied? Mfg
Frau M.am 09.01.2017 | 17:12
Die EMR ist eine Arbeitsmarktrente und deshalb befristet. Es ist davon auszugehen, dass die Rente auch über den Befristungszeitpunkt hinaus weiterhin gezahlt wird. Gibt es einen Unterschied zwischen befristet und unbefristet in diesem Fall?
W*lfgangam 09.01.2017 | 18:33
Hallo Frau M., in diesem Fall - dass die befristete Rente bis mind. 2 Jahre vor Beginn Altersrente weiter bewilligt wird - nicht. Ansonsten sind die alten/Besitzgeschützen Entgeltpunkte verloren, sie sind bei Altersrente neu zu ermitteln, was dann auch zu einem (etwas) kleineren Rentenbetrag führen kann. Gruß w.
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