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Experten-Antwort

Wechsel von EMR zur vorgezogenen Altersrente

von T.10.07.2021 | 17:25
92 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1960 und könnte ab November 2021 die vorgezogene Altersrente beziehen. Seit Dezember 2019 bekomme ich eine volle, unbefristete EMR. Nun habe ich von der DRV ein Schreiben erhalten mit den Unterlagen zur Überprüfung der EMR. Kann ich jetzt an Stelle der Rücksendung der Unterlagen zur Überprüfung auch die vorgezogene Altersrente beantragen? Wie gehe ich hier am besten vor?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo T.,

wenn Sie ab 01.11.2021 die Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen, sind die Abschläge genauso bei 10,8 % wie bei Ihrer jetzigen EM-Rente (wie W*lfgang schon schrieb) - der Wechsel wäre somit ohne Einbußen möglich. Am besten nutzen Sie für den Antrag die Online-Dienste der Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder rufen vorab bei Ihrem zuständigen Träger an, um die Möglichkeit der Terminvergabe zu erfragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo T.,

außer der Rente für schwerbehinderte Menschen und der Rente für Bergleute kommt aus meiner Sicht aber keine Altersrentenart in Frage, die Sie mit Jahrgang 1960 bereits ab diesem Jahr beziehen könnten. An welche Rentenart hatten Sie denn gedacht?

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6 Antworten

W°lfgangam 10.07.2021 | 18:36
Hallo T., JA! Der einfachste Weg, da die Altersrente nicht kleiner ausfallen wird. Vordruck R0110 ausfüllen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… oder das bei der nächsten Antragsstelle in die Wege leiten, fertig. Gruß w.
T.am 11.07.2021 | 10:34
Kann ich jetzt an Stelle der Rücksendung der Unterlagen zur Überprüfung auch die vorgezogene Altersrente beantragen?
Hallo T., JA! Der einfachste Weg, da die Altersrente nicht kleiner ausfallen wird. Vordruck R0110 ausfüllen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… oder das bei der nächsten Antragsstelle in die Wege leiten, fertig. Gruß w.
Danke!
T.am 12.07.2021 | 12:14
Nein, es handelt sich nicht um die schwerbehindertenrente sondern um die "normale" vorgezogene Altersrente. Allerdings habe ich es so verstanden, dass der Abschlag in unveränderter Form auch hierbei erhalten bleibt. Die Rente also nicht geringer ausfällt.
T.am 12.07.2021 | 17:06
Entschuldigung. Ich hatte diese Frage für meinen Mann gestellt. Dann aber aus Versehen mein Geburtsjahr angegeben! Das Geburtsjahr meines Mannes ist 1958, daher könnte er im November diesen Jahres die vorgezogene Altersrente erhalten (35-jährige Wartezeit ist erfüllt). Er hat keinen Grad der Schwerbehinderung.
Tippam 12.07.2021 | 20:57
Zitat von T. anzeigenausblenden
Hallo T., außer der Rente für schwerbehinderte Menschen und der Rente für Bergleute kommt aus meiner Sicht aber keine Altersrentenart in Frage, die Sie mit Jahrgang 1960 bereits ab diesem Jahr beziehen könnten. An welche Rentenart hatten Sie denn gedacht?
Entschuldigung. Ich hatte diese Frage für meinen Mann gestellt. Dann aber aus Versehen mein Geburtsjahr angegeben! Das Geburtsjahr meines Mannes ist 1958, daher könnte er im November diesen Jahres die vorgezogene Altersrente erhalten (35-jährige Wartezeit ist erfüllt). Er hat keinen Grad der Schwerbehinderung.
Da hier schon eine Expertenantwort erfolgt ist, sollten Sie besser einen neuen Thread, diesmal mit den richtigen Daten, eröffnen.
Siehe hieram 12.07.2021 | 21:15
Zitat von Tipp anzeigenausblenden
Entschuldigung. Ich hatte diese Frage für meinen Mann gestellt. Dann aber aus Versehen mein Geburtsjahr angegeben! Das Geburtsjahr meines Mannes ist 1958, daher könnte er im November diesen Jahres die vorgezogene Altersrente erhalten (35-jährige Wartezeit ist erfüllt). Er hat keinen Grad der Schwerbehinderung.
Da hier schon eine Expertenantwort erfolgt ist, sollten Sie besser einen neuen Thread, diesmal mit den richtigen Daten, eröffnen.
Dies ist aber nicht nötig, denn die Antwort wurde z.B. von @W°lfgang schon korrekt gegeben. Antrag auf vorgezogene Altersrente 'für langjährig Versicherte' stellen. Die Abschläge der EM-Rente bleiben erhalten, und niedriger als die EM-Rente wird die direkt nachfolgende Rente nicht (Besitzschutz).
Deutsche Rentenversicherung
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