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Experten-Antwort

Wechsel von Erwerbsminderungsrente in Altersrente mit 80GdB

von Blumenkohl02.07.2022 | 07:53
86 Ansichten
14 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1959 (Juni) und beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich würde gerne eine freiberufliche Tätigkeit von weniger als 3 Stunden täglich aufnehmen. Meine Verdienstmöglichkeiten lägen dann über 6500 € im Jahr. Würde mir ein Wechsel in die Altersrente (80 GdB) hier weiterhelfen? Was sind ansonsten die Unterschiede zwischen einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Erwerbsminderungsrente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blumenkohl,

aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente in diesem Jahr auf 46.060 Euro angehoben.

Bezüglich der voraussichtlichen Höhe der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung anfordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Schade Ergänzungam 02.07.2022 | 08:52
...betragsmäßig dürfte sich durch den Wechsel in die AR nichts ändern, schlechter werden kann es höchstens in einigen Fällen in Verbindung mit der 2021 eingeführten Grundrente.
Melliam 02.07.2022 | 09:11
Ab nächstes Jahr September können sie dann unbegrenzt hinzuverdienen.
Schadeam 02.07.2022 | 08:50
Dieses Jahr ja, weil man neben einer Altersrente bis maximal 46060 € zuverdienen darf. Ob 2023 dann wieder 6300 (nicht 6500!) gilt oder eine höhere Grenze wurde meines Wissens bis heute noch nicht von "der Politik" entschieden. So gesehen sitzen DRV Berater (wie jedes Jahr seit 2020) diesbezüglich relativ hilflos da solange die Politik sich nicht bewegt.
Schadeam 02.07.2022 | 09:22
Melli, das ist falsch! Unbegrenzt wohl erst ab Regelalter, also ab September 2025 wenn jemand 06/59 geboren ist.
Melliam 02.07.2022 | 09:26
Aber die Schwerbeschädigten-Rente ist doch keine vorgezogene Rente?
Melliam 02.07.2022 | 09:28
Aber die Schwerbeschädigten-Rente ist doch keine vorgezogene Rente? Edit- Anscheinend doch
Schadeam 02.07.2022 | 10:32
Die SB Rente wäre zwar ab 09/2023 abschlagsfrei, dennoch ist der Zuvverdienst erst ab 09/2025, also ab Regelalter unbegrenzt. Und das mit abschlagsfrei ist auch so eine Sache, weil die Abschläge aus der EM Rente "mitgenommen" werden..... Sorry, aber wenn man nicht viel Ahnung vom Geschäft hat, sollte man vielleicht nicht in einem Expertenforum (falsche) Antworten geben.
Blumenkohlam 02.07.2022 | 10:42
Wie hängt das zusammen? Wie schlecht wird das werden? Das ist wohl auch bei Erreichen des Regelalters interessant.
DRVam 02.07.2022 | 11:14
Es wäre besser sich zurückzuhalten, wenn man keinerlei rentenrechtliche Kenntnisse besitzt. Eine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten entfällt erst mit dem Erreichen der Regelaltersrenze.
Abschlägeam 02.07.2022 | 15:40
Hallo Blumenkohl, lassen Sie sich vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit noch von jemandem beraten, der sich richtig gut mit Steuern auskennt. Denn der 'Hinzuverdienst' bei Freiberuflern oder selbstständigen wird nach dem steuerpflichtigem Einkommen (Gewinn nach Einnahmen minus Ausgaben) berücksichtigt, also nicht nach dem Umsatz. Da kommen Sie dann schon mal dadurch vielleicht unter die erlaubten 6.300,00 EUR. Ansonsten würde die Differenz 'Gewinn minus Freibetrag' geteilt durch 12 davon 40% Ihre EM-Rente mindern. Darüber hinaus wird Ihr Hinzuverdienstdeckel berücksichtigt (siehe Rentenbescheid bzw. aktualisiert in der Rentenanpassungsmitteilung zum 1.7.2022). Entsprechend wird das auch bei der SB-Rente berechnet (außer noch in diesem Jahr, nächstes Jahr ist ja noch fraglich, siehe die anderen Beiträge). Ansonsten ist der Unterschied zwischen EM-Rente und SB-Rente, dass die EM-Rente jederzeit noch überprüft werden kann (bis zur Regelaltersrente), die SB-Rente kann Ihnen keiner mehr wegnehmen. Da Sie aber ja gerade erst anfangen, freiberuflich tätig zu werden, können Sie auch gelassen abwarten, wie dann die Gesetzgebung bezüglich des Freibetrages bei vorgezogenen Altersrenten für das nächste Jahr aussieht und sich dann entscheiden. Also erst mal die Steuerfachleute befragen, 'was kann ich alles gewinnmindernd geltend machen, ohne dass es mich tatsächlich Extra-Geld kostet'. Und da gibt es einige Möglichkeiten :-) Unabhängig davon beachten Sie aber auch bitte, dass auch die KV/PV an Ihrem Gewinn beteiligt sein will. Dazu erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Viel Erfolg und alles Gute!
Melliam 02.07.2022 | 16:53
Meine Fresse ich hab mich vertan und ich hab es sofort korrigiert. Ihr Klugsch. Hauptsache ihr macht keine Fehler.
Melliam 02.07.2022 | 16:54
Und wenn man löschen könnte hätte ich es längst gelöscht. Passt schon noch mal...
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