Sie können aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs 1955 nur noch bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (MdE mindestens 50 v. H.) ab dem 63 + 9 Monaten ohne bzw. ab 60 + 9 Monaten mit Abschlägen eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, sofern Sie die Wartezeit erfüllen.